Wann erhalte ich ein Rezept vom Arzt?
In vielen Fällen können die Kosten für Inkontinenzmaterialien von den Krankenkassen übernommen werden. Damit die gesetzliche Krankenkasse eine Verordnung von Inkontinenzhilfen in Betracht zieht, muss neben der Diagnose einer Inkontinenz auch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine aktive Teilnahme am Alltag wird ermöglicht: Die Verordnung ermöglicht am täglichen Leben teilzunehmen und die Lebensqualität zu verbessern.
Es existiert ein Zusammenhang mit schweren Erkrankungen: Die Inkontinenz steht im Kontext der Behandlung schwerer Erkrankungen, wie z. B. einer Dekubitusbehandlung oder anderen relevanten gesundheitlichen Einschränkungen.
Es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor: Die Inkontinenz sollte dauerhaft oder wiederkehrend sein und es dürfen keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen, die weniger kostenintensiv sind.
Es bestehen vorhandene Begleiterkrankungen: Begleiterkrankungen, wie neurologische Erkrankungen oder Diabetes, können die Notwendigkeit der Verordnung zusätzlich unterstützen.
Ein Rezept für Inkontinenzprodukte wie Windeln, Einlagen oder Vorlagen kann von jedem Hausarzt ausgestellt werden, wenn die Diagnose Inkontinenz vorliegt. Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, kann der Besuch eines Facharztes, wie eines Urologen oder Gynäkologen, sinnvoll sein, insbesondere wenn die Symptome neu auftreten oder sich verschlimmern.