Wir bieten Ihnen bereits alle zulässigen Produkte, die in der Clara Pflegebox enthalten sein dürfen an. Üblicherweise werden von der Pflegeversicherung die Produkte übernommen, die der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (Einwegartikel), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen, Mundschutz und FFP-2 Masken.
Andere Pflege-Verbrauchsmittel, wie z.B. Inkontinenzartikel (Einlagen oder Windelhosen) müssen dagegen vom Arzt verschrieben werden und werden von der Krankenkasse abgerechnet (nicht von der Pflegekasse). Auch Cremes und Waschlotionen können leider nicht über die Pflegebox bezogen werden.