Pflegegrad 1: Definition, Leistungen, Voraussetzungen
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 1 ist für Menschen mit geringfügigen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten und bietet erste Unterstützungsleistungen.
- Den Antrag auf Pflegegrad 1 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, gefolgt von einer Begutachtung durch den MD oder Medicproof.
- Zu den Leistungen gehören Pflegeberatung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und weitere Unterstützungsangebote.
- Bei Ablehnung oder verändertem Pflegebedarf können Sie Widerspruch einlegen oder eine Höherstufung beantragen.
- Ein Pflegetagebuch ist ein wichtiges Instrument, um den Pflegebedarf zu dokumentieren und die Einstufung zu unterstützen.
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Der Bestellprozess ist einfach: Sie füllen den Antrag auf Verbrauchshilfsmittel aus und senden ihn digital oder per Post unterschrieben an ClaraVital zurück. Nach Genehmigung des Antrags durch die Pflegeversicherung beginnt die regelmäßige Lieferung. Die Pflegebox kann jederzeit an den individuellen Bedarf angepasst werden, ohne Mindestlaufzeit oder Kündigungsfristen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn Sie sich mit dem Thema Pflegegrad 1 auseinandersetzen, stehen Sie womöglich am Anfang einer neuen Lebensphase, in der Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung benötigen. Pflegegrade sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Pflegesystems und bestimmen das Maß an Hilfe, das Menschen erhalten, die unabhängig vom Alter, gesundheitlich eingeschränkt sind. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was Pflegegrad 1 bedeutet, welche Leistungen damit verbunden sind und wie Sie ihn beantragen können. Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu bieten und Ihre Fragen umfassend zu beantworten.
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- > Übersicht der Leistungen für Pflegegrad 1
- > Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 1
- > Ablehnung des Pflegegrades, Widerspruch, Rückstufung & Höherstufung
- > Fallbeispiel für Pflegegrad 1 und mögliche Höherstufung
- > Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 1
Pflegegrad 1: Definition
Pflegegrad 1 kennzeichnet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Seit der Umstellung von den früheren Pflegestufen auf Pflegegrade (2017) berücksichtigt dieser Grad besonders Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Demenz.
Sie fragen sich, warum eine Beantragung sinnvoll ist? Der Pflegegrad 1 eröffnet Ihnen den Zugang zu unterstützenden Leistungen. Diese helfen, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu bewahren. Es lohnt sich, Hilfe anzunehmen, da es ein Akt der Fürsorge ist und ein Weg, aktiv die eigene Lebensqualität zu gestalten.
Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt - Bundesministerium der Justiz
Übersicht der Leistungen für Pflegegrad 1
In diesem Abschnitt finden Sie eine detaillierte Übersicht der Leistungen, die Ihnen bei Pflegegrad 1 zustehen. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, Ihre Selbstständigkeit zu fördern und Ihnen weiterhin ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Leistungen und Unterstützung für Pflegegrad 1
Leistung | Betrag/Zuschuss | Häufigkeit |
---|---|---|
Pflegegeld | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
Pflegesachleistungen | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
Verhinderungspflege | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
Kurzzeitpflege | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
Tages- oder Nachtpflege | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
Pflegeberatung | Kostenfrei | Nach Bedarf |
Beratungseinsatz | Kostenfrei | 1x halbjährlich |
Wohngruppenzuschlag | Variabel | Monatlich |
Pflegehilfsmittel | Bis zu 40 € | Monatlich |
Technische Pflegehilfsmittel | Kostenübernahme nach Prüfung | Einmalig/Bedarf |
Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 € pro Maßnahme | Einmalig/Bedarf |
Digitale Pflegeanwendungen | Kostenübernahme nach Prüfung | Nach Bedarf |
Entlastungsbetrag | Bis zu 125 € | Monatlich |
Monatlicher Zuschuss bei vollstationärer Pflege | 125 € | Monatlich |
Pflegekurse für Angehörige | Kostenfrei | Nach Bedarf |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen | Variabel | Einmalig |
Pflegegrad 1 Geldleistung für Angehörige
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld für die Unterstützung durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen für die Betreuung durch Pflegedienste. Diese Leistungen beginnen mit Pflegegrad 2.
Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1
Ab Pflegegrad 1 werden Pflegeshilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel bis zu einem Wert von 40 Euro monatlich erstattet. Bei technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Badewannenliftern richtet sich die Unterstützung nach dem individuellen Bedarf.
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Nutzung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro bietet vielfältige Möglichkeiten. Sie können ihn nutzen für:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Betreuungsangebote in Gruppen oder einzeln
- Mahlzeitendienste
- Begleitung zu Ärzten oder Veranstaltungen
Dieser Betrag ist flexibel einsetzbar und soll Sie im Alltag entlasten und unterstützen.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, um Sie im Alltag zu unterstützen. Diese Unterstützung kann bei der Reinigung, beim Einkaufen oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten helfen. Die Haushaltshilfe ist besonders wertvoll, um die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu fördern. Finanzieren können Sie sie mit dem Entlasungsbetrag.
Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1
Um Ihr Zuhause pflegegerecht zu gestalten, können Sie Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro notwendige Umbaumaßnahme beantragen.
Neben dem Einbau eines Treppenlifts ist der Umbau des Badezimmers ein zentraler Schritt hin zu einem barrierefreien Zuhause. Dies umfasst Maßnahmen wie das Entfernen von Schwellen, die Installation bodengleicher Duschen, den Einbau von Haltegriffen sowie rutschfesten Bodenbelägen und die Anpassung der Höhe von Sanitärobjekten für eine leichtere Nutzung. Diese Veränderungen steigern die Sicherheit und Komfort im Badezimmer deutlich.
Pflegeberatung und Beratungseinsatz
Pflegeberatung ist eine wichtige Unterstützung für Pflegende und Pflegebedürftige. Sie erhalten Informationen, Hilfe bei der Antragstellung und individuelle Beratungsangebote. Der Beratungsbesuch (Beratungseinsatz) findet halbjährlich bei Ihnen zu Hause statt und dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 1
Leben Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe, können Sie einen Zuschlag von bis zu 214 Euro monatlich erhalten. Dieser Betrag soll die gemeinschaftliche Organisation der Pflege und Betreuung in Wohngruppen unterstützen.
Digitale Pflegeanwendungen bei Pflegegrad 1
Nutzen Sie digitale Technologien wie Erinnerungshilfen für Medikamente oder Kommunikationshilfen, die nach Bedarf unterstützen. Z. B. Erinnerungshilfen für Medikamente : Apps, die Sie an die Einnahme von Medikamenten erinnern, helfen, den Medikationsplan einzuhalten.
Notrufsysteme bei Pflegegrad 1
Notrufsysteme bieten Senioren und pflegebedürftigen Menschen Sicherheit und Unabhängigkeit im eigenen Zuhause. Mit einem Knopfdruck können sie im Notfall schnell Hilfe rufen, was besonders wichtig ist, wenn sie alleine leben. Diese Systeme sind oft als Armband oder Halskette tragbar und ermöglichen es, rund um die Uhr mit einem Notrufzentrum verbunden zu sein. Die Installation eines Notrufsystems kann Angehörigen und Betroffenen gleichermaßen ein beruhigendes Gefühl geben und dazu beitragen, länger selbstbestimmt zu Hause zu wohnen.
Pflegekurse bei Pflegegrad 1
Pflegekurse vermitteln praktisches Wissen und Fertigkeiten für die häusliche Pflege – von der Körperpflege über das Ankleiden bis hin zum Transfer. Sie sind kostenlos und stehen Pflegenden sowie Interessierten offen.
Monatlicher Zuschuss bei vollstationärer Pflege
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, hilft der monatliche Zuschuss von 125 Euro, die finanzielle Belastung zu mindern. Dieser Zuschuss ist ein Beitrag zur Deckung der Pflegekosten in der Einrichtung.
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
Die Anschubfinanzierung mit bis zu 2.500 Euro unterstützt die Gründung von selbstorganisierten, ambulant betreuten Wohngruppen. Diese Wohnform ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft und bietet gleichzeitig professionelle Pflegeunterstützung.
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Stationäre Einrichtungen bieten vielfältige Aktivitäten und Betreuungsangebote. Hierzu zählen beispielsweise:
- Einzelförderung: Individuelle Betreuung durch qualifiziertes Personal, wie z.B. Spaziergänge, Gedächtnistraining oder Gespräche.
- Gruppenangebote: Gemeinsame Aktivitäten wie Singen, Bewegungsübungen oder Handarbeiten, die das Gemeinschaftsgefühl stärken und soziale Kontakte fördern.
- Kreative Therapien: Kunst-, Musik- oder Tanztherapie, die zur emotionalen und geistigen Anregung beitragen.
- Biografiearbeit: Beschäftigungen, die sich mit der persönlichen Lebensgeschichte auseinandersetzen, um Identität zu stärken und Erinnerungen zu bewahren.
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Wenn Sie sich für eine kurze Zeit freistellen lassen müssen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, können Sie auf zusätzliche Leistungen zurückgreifen. Diese umfassen finanzielle Unterstützung und sichern Ihren sozialen Schutz während der Pflegezeit.
Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 1
Um in den Pflegegrad 1 eingestuft zu werden, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dies kann formlos erfolgen, telefonisch, schriftlich oder online. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten die Medicproof GmbH, um eine Begutachtung durchzuführen. Diese Begutachtung ist entscheidend für die Einstufung in den Pflegegrad.
Begutachtungskriterien für das Pflegegrad 1
Die Begutachtung für die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf einem Punktesystem, das sich auf fünf Bereiche bezieht. Hier ist eine visuelle Übersicht der Prozentverteilung der einzelnen Kriterien:
Erklärung der Kriterien und Gewichtung:
- Mobilität (10%): Bewertet wird, wie selbstständig Sie sich bewegen können, z.B. beim Aufstehen, Umhergehen oder Treppensteigen.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%): Hier geht es um Gedächtnis, Orientierung, Kommunikationsfähigkeit sowie Verhaltensweisen, die durch psychische Erkrankungen wie Demenz beeinflusst sein können.
- Selbstversorgung (40%): Die größte Gewichtung liegt auf der Selbstversorgung, also wie gut Sie in der Lage sind, tägliche Routinen wie Essen, Körperpflege oder Ankleiden selbstständig zu bewältigen.
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%): Dieses Kriterium bezieht sich auf den Umgang mit der eigenen Gesundheit, wie die Einnahme von Medikamenten oder die Durchführung notwendiger Therapien.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%): Hier wird bewertet, inwieweit Sie in der Lage sind, Ihren Alltag selbst zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen.
Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch die Zuordnung in einen von fünf Punktbereichen, die die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten widerspiegeln.
Um in Pflegegrad 1 eingestuft zu werden, müssen Personen im Punktbereich 1 liegen, was "geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten" bedeutet. Konkret sind dafür 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsassessment (Begutachtung der Pflegebedürftigkeit) erforderlich.
Punktebereich | Pflegebedürftigkeit |
---|---|
Punktbereich 0 | Keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 1 | Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 2 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 3 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 4 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Tipp: Warum ein Pflegetagebuch wichtig ist
Ein Pflegetagebuch ist ein wertvolles Dokument, das dabei hilft, die täglichen Herausforderungen und Unterstützungsleistungen im Pflegealltag festzuhalten. Es dient als Nachweis für die Begutachtung und hilft, den individuellen Hilfebedarf genau zu dokumentieren. Die regelmäßigen Eintragungen zeigen Muster und besondere Vorkommnisse, die in der Begutachtung sonst leicht übersehen werden könnten. Denken Sie daran, das Pflegetagebuch kontinuierlich und detailliert zu führen, um die Einstufung in den korrekten Pflegegrad zu unterstützen.
Ablehnung des Pflegegrades, Widerspruch, Rückstufung & Höherstufung
Wird Ihr Antrag auf Pflegegrad 1 abgelehnt, haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen. Ab dem Zugang des Bescheids (Den Umschlag zum Schreiben zur Beweissicherung bitte aufbewahren!) haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Pflegekasse einzulegen. Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthalten ist, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Der Widerspruch sollte zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax versendet werden, um im Zweifelsfall die Einhaltung der Frist nachweisen zu können.
Prozess des Widerspruchs
Machen Sie in Ihrem Schreiben deutlich, warum Sie die Ablehnung für falsch halten und fügen Sie medizinische Dokumente oder ein Pflegetagebuch bei. Wenn die Krankenkasse Ihrem Widerspruch zustimmt, wird oft ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben, welches entweder nach Aktenlage oder durch einen erneuten Besuch beim Pflegebedürftigen erstellt wird.
Bringt Ihr Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen Halten Sie sich wegen der näheren Umstände der Einreichung einer Klageschrift unbedingt auch an die mit dem Widerspruchsbescheid gegebene Rechtsbehelfsbelehrung. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Sozialgerichts eingereicht werden.
Höherstufung auf Pflegegrad 2
Eine Höherstufung kann notwendig werden, wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht, etwa durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes. In diesem Fall stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Prozess ähnelt dem der Erstantragstellung: Es wird eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachterdienst durchgeführt, um die aktuelle Pflegesituation zu bewerten.
Gründe für eine Höherstufung können eine Zunahme der körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen sein. Vielleicht benötigen Sie oder Ihr Angehöriger jetzt mehr Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, bei der Selbstversorgung oder der Mobilität. Auch eine veränderte Lebenssituation, wie der Wegfall einer Pflegeperson, kann eine Höherstufung erforderlich machen.
Rückstufung
In seltenen Fällen kann es zu einer Rückstufung kommen, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person deutlich verbessert hat. Die Pflegekasse wird in regelmäßigen Abständen prüfen, ob der bewilligte Pflegegrad noch der aktuellen Situation entspricht. Sollten Sie mit einer Rückstufung nicht einverstanden sein, steht Ihnen auch hier der Weg des Widerspruchs offen.
Mit dem Wissen um Ihre Rechte und den Prozess können Sie aktiv für die Ihnen zustehenden Leistungen eintreten. Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen, um den für Sie oder Ihre Angehörigen passenden Pflegegrad zu erreichen.
Fallbeispiel für Pflegegrad 1 und mögliche Höherstufung
Lernen Sie Frau Müller kennen, eine 78-jährige Witwe, die alleine lebt. Sie genießt ihre Unabhängigkeit, bemerkt jedoch, dass alltägliche Aufgaben zunehmend schwieriger werden. Nach einem Sturz empfiehlt der Hausarzt, einen Antrag auf Pflegegrad 1 zu stellen.
Frau Müller hat leichte Einschränkungen in der Mobilität und benötigt gelegentlich Hilfe beim Einkaufen und Putzen. Sie hat Schwierigkeiten, längere Strecken zu gehen und fühlt sich unsicher beim Treppensteigen. Ihr Arzt attestiert eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Mit Unterstützung ihrer Tochter stellt sie den Antrag auf Pflegegrad 1. Der Medizinische Dienst (MD) führt eine Begutachtung durch, und Frau Müller wird in Pflegegrad 1 eingestuft.
Frau Müller erhält einen monatlichen Entlastungsbetrag und entscheidet sich, eine Haushaltshilfe für Einkäufe und die Wohnungspflege zu engagieren. Zusätzlich nutzt sie einen Teil des Betrags für einen Fahrdienst, der sie zu Arztterminen bringt. Sie nimmt an einem von der Pflegekasse angebotenen Pflegekurs teil, um besser mit ihrer Situation umgehen zu können.
Ein Jahr später verschlechtert sich Frau Müllers Gesundheitszustand. Sie hat zunehmend Schwierigkeiten, sich selbst zu versorgen, und ihre Mobilität nimmt weiter ab. Nach einer erneuten Begutachtung durch den MD wird sie in Pflegegrad 2 hochgestuft.
Mit der Höherstufung erhält Frau Müller zusätzliche Leistungen. Sie entscheidet sich für einen ambulanten Pflegedienst, der sie regelmäßig besucht und bei der Körperpflege, Medikamenteneinnahme und Mobilität unterstützt. Der höhere Entlastungsbetrag ermöglicht es ihr, häufiger den Fahrdienst und zusätzliche haushaltsnahe Dienstleistungen zu nutzen. Dank der zusätzlichen Unterstützung kann Frau Müller weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben.
Ausblick
Dieses Fallbeispiel zeigt, wie sich die Situation einer pflegebedürftigen Person entwickeln und wie das deutsche Pflegesystem mit seinen verschiedenen Pflegegraden und Leistungen unterstützen kann. Mit der richtigen Unterstützung und den zur Verfügung stehenden Ressourcen kann auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit eine hohe Lebensqualität erhalten bleiben.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 ist für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Er bietet Zugang zu unterstützenden Leistungen und soll die Selbstständigkeit fördern
Den Antrag auf Pflegegrad 1 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter.
Pflegegrad 1 beinhaltet Leistungen wie einen monatlichen Entlastungsbetrag, Pflegeberatung, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch eine Begutachtung, basierend auf fünf Kriterien wie Mobilität und Selbstversorgung, festgestellt und in Punkte umgerechnet.
Bei Ablehnung können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Beachten Sie hierbei die mit der dem Bescheid anliegenden Rechtsbehelfsbelehrung gegebenen Hinweise insbesondere auch die Frist. Wenden Sie sich schriftlich an die Pflegekasse, die den Bescheid ausgestellt hat. Damit ein Widerspruch Erfolg hat, ist es unserer Erfahrung nach erforderlich, diesen genau zu begründen und zusätzliche medizinische Unterlagen – soweit vorhanden – beizufügen. Der Widerspruch sollte zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax versendet werden, um im Zweifelsfall die Einhaltung der Frist nachweisen zu können.
Bei erhöhtem Pflegebedarf stellen Sie einen erneuten Antrag bei der Pflegekasse. Es erfolgt eine weitere Begutachtung, um die Höherstufung zu bewerten.
Der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder andere unterstützende Angebote genutzt werden.
Bei Verbesserung oder Verschlechterung des Zustandes kann eine Neubewertung erfolgen, die zu einer Rück- oder Höherstufung des Pflegegrades führen kann.
Ja, Sie können zusätzlich private Hilfen oder Dienste in Anspruch nehmen, um Ihren Alltag zu erleichtern. Diese können über den Entlastungsbetrag abgedeckt oder privat finanziert werden.
Ein Pflegetagebuch dokumentiert den täglichen Pflegebedarf und ist bei der Begutachtung eine wertvolle Unterstützung, um den realen Hilfebedarf nachzuweisen.
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