Pflegegrad 4: Definition, Leistungen, Voraussetzungen
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 4 ist für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten. Er beinhaltet hohe Unterstützungsleistungen.
- Stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad 4 bei Ihrer Pflegekasse, die eine Begutachtung durch den MD oder Medicproof in Auftrag gibt.
- Zu den Leistungen gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationspflege, vollstationäre Pflege, Wohnraumanpassung und weitere Unterstützungsangebote.
- Bei Ablehnung von Pflegegrad 4 können Sie Widerspruch einlegen oder bei veränderte Pflegebedarf eine Reduzierung oder Höherstufung beantragen.
- Nutzen Sie ein Pflegetagebuch, um den Pflegebedarf zu dokumentieren und die Einstufung zu unterstützen.
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Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn Sie sich mit dem Thema Pflegegrad 4 auseinandersetzen, pflegen Sie womöglich bereits einen nahen Angehörigen, oder organisieren dessen Pflege. Als zentraler Bestandteil des deutschen Pflegesystems bestimmen Pflegegrade das Maß an Hilfe für Menschen, die - unabhängig vom Alter - gesundheitlich eingeschränkt sind. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was Pflegegrad 4 bedeutet, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie einen Pflegegrad beantragen können. Wie viel Geld steht Ihnen für die Pflege zu? Bis zu welcher Höhe werden Kosten in einem Pflegeheim bei Pflegegrad 4 übernommen? Unser Ziel ist es, Ihnen einen Überblick zu verschaffen und Ihre Fragen umfassend zu beantworten.
Pflegegrad 4: Definition und Bedeutung
Pflegegrad 4 wird Personen zugeordnet, die "schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten" aufweisen und Unterstützung in ihrem alltäglichen Leben brauchen.3 Diese Einstufung ist Teil der seit 2017 geltenden Pflegegrade, welche die vormaligen Pflegestufen ablösen und neben körperlichen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen und Demenz berücksichtigt.
Personen mit Pflegegrad 4 benötigen eine umfassende Betreuung, wofür Ihnen umfassende Leistungen zustehen. Diese fördern die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person und unterstützen die Pflegeperson.
Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).- Bundesministerium der Justiz 3
Das Erkennen der eigenen Bedürfnisse und das Ergreifen von Maßnahmen liegt in Ihrer Hand. Mit Pflegegrad 4 erkennen Sie nicht nur den Bedarf an Unterstützung an, sondern schaffen auch eine Grundlage für ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben.
Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 4
Personen mit Pflegegrad 4 benötigen eine täglich intensive oder sogar durchgehende Betreuung, wofür ihnen alle Pflegeleistungen zur Verfügung stehen. In diesem Abschnitt finden Sie einen detaillierten Überblick der Ihnen zustehenden Leistungen bei Pflegegrad 4. Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, ein Leben in der eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen und Selbständigkeit möglichst zu fördern.8
Leistungen und Unterstützung für Pflegegrad 4
Leistung | Betrag/Zuschuss | Häufigkeit |
---|---|---|
Pflegegeld | 765 Euro | monatlich |
Pflegesachleistungen | Bis zu 1.778 Euro | monatlich |
Kombinationsleistung | Variabel | monatlich |
Verhinderungspflege | Bis zu 1.612 Euro | jährlich |
Kurzzeitpflege | Bis zu 1.774 Euro, zusätzlich 1.612 Euro aus nicht verbrauchter Ersatzpflege | max. 8 Wochen pro Jahr |
Verhinderungsmittel | Bis zu 1.612 Euro, zusätzlich bis zu 806 Euro bei nicht verbrauchter Kurzzeitpflege | max. 6 Wochen pro Jahr |
Entlastungsbetrag | 125 Euro | monatlich |
Tages- oder Nachtpflege | Bis zu 1.612 Euro | monatlich |
Vollstationäre Pflege im Heim | Bis zu 770 Euro | monatlich |
Hausnotruf | Bis zu 25,50 Euro | bei Bedarf |
Pflegeberatung | Kostenfrei | nach Bedarf |
Beratungseinsatz | Kostenfrei | einmal pro Quartal verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen |
Wohngruppenzuschlag5 | Bis zu 214 Euro | monatlich |
Pflegehilfsmittel | Bis zu 40 Euro | monatlich |
Technische Pflegehilfsmittel | Kostenübernahme nach Prüfung | einmalig |
Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme | einmalig |
Digitale Pflegeanwendungen | Bis zu 50 Euro | monatlich |
Monatlicher Zuschuss bei vollstationärer Pflege | 125 Euro | monatlich |
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung | - | nach Bedarf |
Pflegeunterstützungsgeld | Erstattung des Verdienstausfalls bis zu 10 Tage pro Jahr | nach Bedarf |
Pflegekurse für Angehörige | Kostenfrei | nach Bedarf |
Vollstationäre Pflege | 2.005 Euro (Kostenpauschale) | monatlich + Zuschuss von 15 bis 75 % zum Eigenanteil abhängig von der Aufenthaltsdauer |
Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen | 15 Prozent des Heimentgelts, bis zu 266 Euro | monatlich |
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen | - | nach Bedarf |
Anschubfinanzierung für Wohngruppen | Bis zu 2.500 Euro pro Person, max. 10.000 Euro pro Wohngruppe | einmalig |
Pflegegeld bei Pflegegrad 4
Bei Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 765 Euro pro Monat. Diese Geldleistung setzt voraus, dass alle erforderlichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen im vollen Umfang zu Hause sichergestellt werden können. Wollen Sie auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, verringert sich anteilig der Betrag für Pflegesachleistungen.
Info: Erhöhung des Pflegegeldes
Im Rahmen des PUEG wurde das Pflegegeld ab dem 01.01.2024 um 5% erhöht. Daraus ergibt sich für Pflegegrad 4 ein erhöhtes monatliches Pflegegeld von 765 Euro statt der bisherigen 728 Euro.9
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4
Bei häuslicher Pflege haben Sie einen Anspruch auf bis zu 1.778 Euro monatlich für Pflegesachleistungen. Als Pflegesachleistung zählt die professionelle Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst bei der körperbezogenen Pflege und Betreuung sowie für Haushaltsdienste. Wenn Sie Pflegesachleistungen erhalten, verringert sich anteilig die Höhe des Pflegegelds.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4
Nehmen Sie die Ihnen zustehende Pflegesachleistung nur zum Teil in Anspruch, erhalten Sie ein anteiliges Pflegegeld. Diese Kombinationsleistung erhalten Sie ebenfalls monatlich. Sie errechnet sich aus den Anteilen der Betreuung durch die Pflegeperson und der Pflege durch den Pflegedienst.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4
Auch Pflegepersonen benötigen eine Auszeit, werden krank, oder müssen Termine wahrnehmen. Mit der Ersatzpflege haben Sie Anspruch auf eine stunden- oder tageweise Vertretung durch einen Pflegedienst oder eine andere Pflegeperson.
Pro Jahr stehen Ihnen dafür 1.612 Euro zur Verfügung und zusätzlich bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege, wenn Sie diese nur teilweise nutzen. Allerdings darf die Dauer der Ersatzpflege nicht 6 Wochen, oder 42 Tage überschreiten.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4
Kann die häusliche Pflege für einen Zeitraum von der pflegenden Person nicht erbracht werden, z.B. nach einer stationären Behandlung, haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung.
Die Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Jahr beschränkt und die Pflegekasse übernimmt für die Zeit die Aufwendungen der medizinischen und pflegerischen Betreuung bis zu einem Gesamtbetrag von 1.774 Euro. Diesen Gesamtbeitrag können Sie um bis zu 1.612 Euro erhöhen, wenn Sie die verfügbaren Mittel der Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen haben.
Entlastungsbetrag verwenden bei Pflegegrad 4
Benötigen Sie zusätzliche Unterstützung und Entlastung im Alltag, können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen. Dieser ist flexibel und für vielfältige Möglichkeiten einsetzbar:
Haushaltshilfe für Pflegebedürftige des Pflegegrads 4
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie eine Haushaltshilfe engagieren, die Sie im alltäglichen Leben unterstützt und Ihre Selbständigkeit fördert. Eine Haushaltshilfe übernimmt unter anderem Tätigkeiten im Haushalt wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen. Zum anderen unterstützt Sie eine Haushaltshilfe bei der Gartenarbeit oder kleinen Reparaturen am Haus und begleitet Sie zum Arzt, auf Behörden und zum Einkaufen oder Spazieren sowie übernimmt Telefonate und Schreibaufgaben.
Tages- oder Nachtpflege bei Pflegegrad 4
Kann eine häusliche Pflege nicht im vollen Umfang sichergestellt werden, oder ist eine Ergänzung der Pflege notwendig, stehen Ihnen Mittel für eine Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung. Für diese teilstationäre Betreuung übernimmt die Pflegekasse pflegebedingte Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 Euro pro Monat.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 werden Ihnen für Verbrauchshilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe bis zu 40 Euro monatlich erstattet. Benötigen Sie technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder einen Rollstuhl, unterstützt Sie die Pflegekasse nach individuellem Bedarf.
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Technische Pflegehilfsmittel
Pflegebetten und Hilfen zum Aufstehen oder Sitzen zählen zu den gängigen technischen Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern. Die Übernahme der Kosten durch die Pflegekassen setzt eine Prüfung der Notwendigkeit voraus. Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, tragen zu den Ausgaben für diese Hilfsmittel einen Eigenbeitrag bei. Dieser beträgt zehn Prozent des Preises, ist aber auf maximal 25 Euro pro Hilfsmittel begrenzt.8
Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 4
Damit Ihr Zuhause pflegegerecht und barrierefrei ausgestattet ist, können Sie bei der Pflegekasse Zuschüsse von bis zu 4000 Euro pro Maßnahme beantragen. Darunter fallen z.B. technische Hilfsmittel wie Treppenlifte oder rutschfeste Böden, wenn die häusliche Pflege dadurch erleichtert und die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt wird.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, haben Sie Anspruch auf bis zu 16.000 Euro Zuschuss für Verbesserungen des Wohnumfeldes.
Notrufsysteme für Pflegebedürftige des Pflegegrads 4
Die Installation eines Notrufsystems bietet pflegebedürftigen Personen und Senioren mehr Sicherheit und Selbständigkeit im eigenen Zuhause und trägt auch bei Angehörigen zu einem beruhigten Gefühl bei. Solche Systeme werden als Kette oder Armband getragen und ermöglichen, zu jeder Uhrzeit mit einem Notrufzentrum verbunden zu werden. Mit einem Knopfdruck wird schnell Hilfe gerufen.
Pflegeberatung und Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4
Pflegebedürftige Personen und Pflegepersonen haben die Möglichkeit, eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater unterstützt Sie bei der Organisation Ihrer Pflegesituation und gibt Ihnen hilfreiche Informationen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und Hilfsangeboten.
Darüber hinaus können Sie einen Beratungseinsatz vor Ort vereinbaren. Beachten Sie jedoch die rechtlichen Voraussetzungen. Erhalten Sie ausschließlich Pflegegeld, ist ein einmaliger Beratungseinsatz pro Quartal verpflichtend. Bekommen Sie Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen, können Sie den Beratungseinsatz optional pro Quartal in Anspruch nehmen.
Digitale Pflegeanwendungen bei Pflegegrad 4
Nutzen Sie digitale Pflegeanwendung, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung durch die Pflegekasse für bis zu 50 Euro im Monat. Digitale Pflegeanwendungen sind Technologien, die Pflegebedürftige in ihrer Selbständigkeit unterstützen und als Medizinprodukte gelten. Beispiele hierfür sind:
- Pflege-Apps, die an Medikamenteneinnahme erinnern
- Online-Tagebücher zur Dokumentation des Pflegeverlaufs
- Informationsportale mit Ratgebern und Tipps zur Pflege
- Kommunikationsplattformen für den Austausch mit anderen Pflegenden7
Die vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben ebenfalls Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Die Pflegekasse übernimmt für Ihre anfallenden Pflegekosten einen pauschalen Leistungsbetrag von 1.775 Euro pro Monat. Übersteigen die Pflegeanwendungen diesen Betrag, bezuschusst die Pflegekasse Ihren Eigenanteil in Abhängigkeit Ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer.
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung geschehen jedoch nur in geprüften Ausnahmefällen und müssen ansonsten von Ihnen getragen werden.
Bedarf es einer vollstationären Pflege in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent Ihres Heimentgelts. Die Leistung darf den monatlichen Pauschalbetrag von bis zu 266 Euro aber nicht überschreiten.2
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Wenn Sie einen Pflegegrad 4 haben und in einer stationären Pflegeeinrichtung sind, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in der Pflegeeinrichtung, die über die notwendige Versorgung hinausgeht. Diese zusätzliche Betreuung gilt sowohl für vollstationäre als auch teilstationäre Betreuung und wird nur auf Antrag gewährt.
- Einzelbetreuung: Individuelle Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal für Spaziergänge, Gedächtnistraining oder Gespräche.
- Gruppenangebote: Gemeinsame Aktivitäten, welche das Gemeinschaftsgefühl stärken und soziale Kontakte fördern, z.B. Singen, Bewegungsübungen oder Handarbeiten.
- Kreative Therapien: Kunst-, Musik- oder Tanztherapie tragen zur emotionalen und geistigen Anregung bei.
- Biografiearbeit: Beschäftigungen, bei denen sich Personen mit der persönlichen Lebensgeschichte auseinandersetzen, stärken deren Identität und bewahren ihre Erinnerungen.
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Wenn Sie sich kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen oder Ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, haben Sie Anspruch auf finanzielle Zusatzleistungen. Auf Antrag erhalten Sie Zuschüsse für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie diese in vollem Umfang nicht mehr beziehen können.
Pflegeunterstützungsgeld
Tritt in Ihrer nahen Familie ein plötzlicher Pflegefall auf, haben Sie das Recht bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr der Arbeit fernzubleiben und erhalten ein Pflegeunterstützungsgeld. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, die Pflege Ihres nahen Angehörigen zu organisieren, ohne großen Lohnausfall zu befürchten.
Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 4
Sind Sie Angehöriger oder Angehörige einer pflegebedürftigen Person und die verantwortliche Pflegeperson, dann stehen Ihnen kostenfreie Pflegekurse zur Verfügung. Ziel der Kurse ist, Ihnen praktische Fertigkeiten für die häusliche Pflege zu vermitteln. Pflegekurse können sowohl vor Ort als auch digital durchgeführt werden.
Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen mit Pflegegrad 4
Wenn Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit einer gemeinschaftlich organisierten Pflege leben, z.B. einer Senioren-WG, haben Sie Anspruch auf einen pauschalen Leistungsbetrag von 214 Euro monatlich. Der Betrag dient hauptsächlich zur Beschäftigung einer gemeinsamen Organisationskraft.
Entscheiden Sie sich dafüreine eigene ambulant betreute Wohngruppe zu gründen, unterstützt Sie die Pflegekasse mit einer einmaligen Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro. Damit können Sie eine altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der Wohnung vornehmen. Der maximale Betrag pro Wohngruppe ist auf 10.000 Euro begrenzt.5
Ratgeber
Pflegegrad 5: Definition, Leistungen, Voraussetzungen
In diesem Ratgeber erfahren Sie über den Pflegegrad 5, der für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten gilt.
Voraussetzungen für den Erhalt des Pflegegrads 4
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Einstufung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dafür reicht ein formloses Anschreiben per Brief oder E-Mail oder ein Telefonanruf. Nach der Antragstellung erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten durch Medicproof.1
Das Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ausschlaggebend für den Erhalt eines Pflegegrads ist das Maß an Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person und nicht mehr der Pflegeaufwand. Die Einstufung in Pflegegrad 4 basiert auf einem Punktesystem, welches fünf Lebensbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung umfasst.
Erklärung der Kriterien
- Mobilität: Bewertet die Fähigkeit, sich körperlich zu bewegen. Kann die zu pflegende Person ohne weitere Unterstützung aufstehen, oder sich im Liegen drehen? Ist die Person in der Lage, sich alleine fortzubewegen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beurteilt Gedächtnisleistung, Orientierung, Verständnis und sprachliche Ausdrucksfähigkeit. Erkennt die zu pflegende Person Familienangehörige und Freunde? Kann die Person selbständig essen und Haushaltsarbeiten verrichten? Ist die Person in der Lage, Kleidung in der richtigen Reihenfolge anzuziehen?
- Selbstversorgung: Bewertet alltägliche Fertigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Ankleiden. Ist die zu pflegende Person in der Lage, eigenständig auf die Toilette zu gehen und sich zu waschen? Wie selbständig ist die Person beim Essen und Trinken?
- Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Erstreckt sich auf den Umgang mit Krankheit, Therapie und deren Auswirkungen auf den Alltag. Kann die pflegebedürftige Person Medikamente selbständig und in der verordneten Dosis einnehmen? Ist die Person in der Lage, Therapiebesuche wahrzunehmen? Wie häufig ist Unterstützung erforderlich?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Bewertet, ob und wie der Alltag und der Kontakt zu Freunden und Familie selbständig gestaltet wird. Kann die zu pflegende Person eigenständig telefonieren? Verlässt sie das Haus für Unternehmungen? Muss die pflegebedürftige Person daran erinnert, oder aufgefordert werden?
Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
Jedes der fünf Module beinhaltet einzelne Kategorien. In Abhängigkeit der Selbständigkeit wird jeder Kategorie ein Punkt zwischen null und vier zugeordnet. Diese werden anschließend addiert und entsprechend der Module gewichtet.Laut Begutachtungsinstrument müssen pflegebedürftige Personen für Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Gesamtpunkte erreichen, was “schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten” entspricht.3
Punktebereich | Pflegebedürftigkeit |
---|---|
Punktbereich 0 | Keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 1 | Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 2 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 3 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 4 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Tipp: Relevanz eines Pflegetagebuchs
Ein Pflegetagebuch kann bei der Begutachtung hilfreich sein, da es detaillierte Informationen über den täglichen Pflegebedarf und die Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person liefert. Dies kann den Begutachtern dabei helfen, ein genaueres Bild der Situation zu erhalten und somit zu einer gerechten Einstufung beizutragen.
Umgang mit Ablehnung und Änderungen bei Pflegegrad 4
Wird Ihr Antrag auf Pflegegrad 4 abgelehnt oder ein geringerer Pflegegrad anerkannt, haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen. Ab dem Zugang des Bescheids (Den Umschlag zum Schreiben zur Beweissicherung bitte aufbewahren!) haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Pflegekasse einzulegen. Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthalten ist, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Der Widerspruch sollte zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax versendet werden, um im Zweifelsfall die Einhaltung der Frist nachweisen zu können.
Der Widerspruchsprozess
Machen Sie in Ihrem Schreiben deutlich, warum Sie die Ablehnung für falsch halten und fügen Sie medizinische Dokumente oder ein Pflegetagebuch bei. Wenn die Krankenkasse Ihrem Widerspruch zustimmt, wird oft ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben, welches entweder nach Aktenlage oder durch einen erneuten Besuch beim Pflegebedürftigen erstellt wird. Bringt Ihr Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Bei diesem Schritt gibt es für Sie meist keine Gerichtsgebühren und die Klage kann schriftlich eingereicht werden. Anwaltskosten werden im Falle eines erfolgreichen Verfahrens von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Der Prozess der Höherstufung oder Rückstufung
Sie können eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 beantragen, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert hat und die Selbständigkeit und Fähigkeiten abnehmen. In diesem Fall reichen Sie bei der Pflegekasse erneut einen formlosen Antrag ein und es erfolgt eine weitere Begutachtung.
Ebenso kann eine Rückstufung erfolgen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat, beispielsweise nach erfolgreichen Therapien. Die Pflegekasse prüft in regelmäßigen Abständen den gesundheitlichen Zustand der pflegebedürftigen Person und ob Pflegegrad 4 noch der aktuellen Situation entspricht. Sind Sie mit dieser Rückstufung nicht einverstanden, haben Sie auch hier das Recht Widerspruch einzulegen.
Pflegekurse von Pflege ABC
Die Kurse für pflegende Angehörige bieten sowohl in Präsenz als auch online eine Vielzahl von Schulungen an, um Angehörige bei der Pflege ihrer Liebsten zu unterstützen. Präsenzkurse ermöglichen persönlichen Austausch und Unterstützung vor Ort, während Onlinekurse flexible und kostenfreie Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, die jederzeit abrufbar sind.
Fallbeispiel für Pflegegrad 4
Herr Müller, 78 Jahre alt, lebt allein in seiner Wohnung. Nach einem Schlaganfall vor einem Jahr hat sich sein Zustand kontinuierlich verschlechtert. Er leidet unter eingeschränkter Mobilität und hat Schwierigkeiten, den Alltag eigenständig zu bewältigen. Seine Tochter, Frau Schmidt, kümmert sich um ihn, wird den Anforderungen zunehmend nicht mehr gerecht. Sie entscheiden sich, einen Antrag auf Pflegegrad 4 zu stellen. Frau Schmidt kontaktiert die Pflegekasse ihres Vaters und reicht den Antrag auf Pflegegrad 4 ein. Der Medizinische Dienst (MD) setzt sich mit ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
Begutachtung
Der MD-Prüfer besucht Herrn Müller und bewertet seine Pflegebedürftigkeit anhand der fünf Begutachtungskriterien:
- Körperliche Beeinträchtigungen: Herr Müller benötigt Hilfe beim Aufstehen, Ankleiden und bei der Körperpflege.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Er hat leichte Gedächtnisprobleme, aber seine Kommunikationsfähigkeit ist nicht stark beeinträchtigt.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gelegentlich zeigt Herr Müller Anzeichen von Frustration und Verwirrung.
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Er benötigt Unterstützung bei der Einnahme seiner Medikamente.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Herr Müller kann kaum noch außer Haus gehen und fühlt sich oft isoliert. Der MD-Prüfer ermittelt, dass Herr Müller in den meisten Bereichen erhebliche bis schwere Beeinträchtigungen aufweist. Er erreicht insgesamt 72 Punkte, was einer Einstufung in Pflegegrad 4 entspricht. Mit der Einstufung in Pflegegrad 4 erhält Herr Müller Anspruch auf verschiedene Leistungen:
- Pflegesachleistungen: Er bekommt professionelle Pflegeunterstützung durch einen Pflegedienst.
- Pflegegeld: Frau Schmidt erhält eine finanzielle Unterstützung, um die Pflege ihres Vaters zu Hause zu erleichtern.
- Entlastungsbetrag: Dieser wird genutzt, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren, die beim Kochen und Putzen hilft.
- Tagespflege: Herr Müller besucht zweimal pro Woche eine Tagespflegeeinrichtung, um soziale Kontakte zu pflegen, seine Tochter wird an den Tagen entlastet. Ein Jahr später verschlechtert sich Herr Müllers Gesundheitszustand weiter. Frau Schmidt stellt fest, dass die bisherigen Leistungen nicht mehr ausreichen, um eine angemessene Pflege zu gewährleisten. Sie beschließt, eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 zu beantragen. Die Pflegekasse wird erneut kontaktiert, und ein weiterer Begutachtungstermin wird vereinbart. Der MD-Prüfer stellt fest, dass Herr Müllers Pflegebedarf gestiegen ist und empfiehlt eine Höherstufung auf Pflegegrad 5.
Nutzung der Pflegeleistungen
Mit den Leistungen des Pflegegrads 2 kann Frau Müller eine Haushaltshilfe finanzieren, die regelmäßig beim Einkaufen und Putzen unterstützt. Sie nutzt auch den Entlastungsbetrag für einen Fahrdienst, der sie zu Arztterminen bringt. Außerdem nimmt sie an einem wöchentlichen Treffen in einer lokalen Tagespflegeeinrichtung teil, was ihr soziale Kontakte und Abwechslung bietet.
Veränderungen und Höherstufung
Nach einigen Monaten verschlechtert sich Frau Müllers Zustand. Sie wird zunehmend unsicher beim Gehen und benötigt nun Hilfe bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Ihr Sohn dokumentiert diese Veränderungen sorgfältig in einem Pflegetagebuch und beantragt eine Höherstufung zum Pflegegrad 3.
Ein erneuter Besuch vom Gutachter führt zur Feststellung, dass Frau Müllers Selbstständigkeit weiter abgenommen hat, vor allem in den Bereichen der Selbstversorgung und Mobilität. Dank der detaillierten Aufzeichnungen im Pflegetagebuch und den neuen medizinischen Berichten wird Frau Müller in den Pflegegrad 3 hochgestuft. Dies ermöglicht ihr den Zugang zu höheren Leistungen, die ihre gestiegenen Pflegebedürfnisse besser abdecken.
Zusammenfassung und Ausblick
Das Fallbeispiel zeigt auf, wie sich die Einstufung in Pflegegrad 4 entwickelt und welche Möglichkeiten das deutsche Pflegesystem zur Unterstützung anbietet. Mit den zur Verfügung stehenden Leistungen und Unterstützungsangeboten wird auch bei einem hohen Pflegebedarf die Lebensqualität gesichert.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 2
Für Pflegegrad 2 müssen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen, bewertet mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren.
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist. Sie steht Ihnen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 2 gibt es unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfsmittel.
Kombileistung ist die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie können so einen Teil des Pflegegeldes erhalten und den Rest als Sachleistungen nutzen.
Kinder können Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen, entsprechend den Bewertungskriterien.
- Bundesgesundheitsministerium - Pflegebedürftig - was nun?
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch - Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 15
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 45e
- Bundesministerium für Gesundheit - Alternative Wohnformen
- Bundesministerium für Gesundheit - Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
- Bundesministerium für Gesundheit - Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen
- Bundesministerium für Gesundheit - Pflegeleistungen zum Nachschlagen