Häusliche Pflege verstehen und umsetzen
Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn Sie die Pflege eines Angehörigen zu Hause übernehmen, gilt es sich neu zu orientieren und zu informieren, welche Hilfen in Anspruch genommen werden. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen Einblick in das Thema, von den Voraussetzungen über Formen der Unterstützung bis hin zu finanziellen Hilfen. Unser Ziel ist es, Ihnen praktische Informationen zu geben und Ihre Fragen zu beantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Häusliche Pflege ermöglicht es Menschen mit Pflegebedarf, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
- Die Pflege kann durch Angehörige und professionelle Pflegedienste erfolgen.
- Eine Einstufung in einen Pflegegrad ist notwendig, um finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten.
- Zu den Leistungen gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Unterstützung bei der Wohnraumanpassung.
- Kurzzeit- und Tagespflege bieten zusätzliche Optionen, um pflegende Angehörige zu entlasten.
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Was bedeutet häusliche Pflege?
Häusliche Pflege bezeichnet die Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf in ihrem Zuhause. Diese Art der Pflegeleistung unterstützt Personen mit Pflegebedarf dabei, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Für Pflegende, oftmals Familienangehörige, bedeutet dies, eine enge Begleitung und Fürsorge zu leisten.
“Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen.” - Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegegrade spielen eine zentrale Rolle bei der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs. Jeder Pflegegrad ist mit spezifischen Leistungen der Pflegekasse verbunden, die die häusliche Pflege unterstützen. Die Einstufung in einen Pflegegrad hängt von der täglichen Hilfe ab, die eine Person benötigt – sei es bei der Selbstversorgung, der Mobilität, bei kognitiven Einschränkungen, oder bei sozialen Aktivitäten.
Voraussetzungen für häusliche Pflege
Häusliche Pflege spielt eine zentrale Rolle im Leben vieler Menschen, die aufgrund verschiedener Umstände auf Unterstützung angewiesen sind. Doch für wen ist diese Form der Pflege geeignet, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wann spricht man von Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Häufige Ursachen sind altersbedingte Einschränkungen, chronische Krankheiten, akute Erkrankungen wie Schlaganfälle, Unfälle oder fortschreitende Behinderungen. Diese Situationen führen oft dazu, dass Betroffene im Alltag Unterstützung benötigen.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen nicht mehr in der Lage sind, ihre täglichen Routineaktivitäten für die Dauer von mindestens 6 Monaten selbstständig auszuführen. Dies umfasst Verrichtungen in den Bereichen Selbstversorgung (Körperpflege, Ausscheiden, Essen können), der Mobilität, bei kognitiven Einschränkungen, bei sozialen Aktivitäten und in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dann ist oftmals häusliche Pflege notwendig, die es ermöglicht, trotz Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Unterstützung durch die Familie: Pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige spielen eine wichtige Rolle in der häuslichen Pflege. Sie ermöglichen den Personen mit Pflegebedarf, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Aufgaben der pflegenden Angehörigen
Die Aufgaben pflegender Angehöriger sind vielfältig und anspruchsvoll. Sie umfassen die Körperpflege, die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und der Ausscheidung, die Hilfe bei der Mobilität und die Förderung sozialer Interaktionen. Zusätzlich übernehmen Angehörige oft die Verwaltung von Medikamenten, die Koordination medizinischer Termine und die Bewältigung von Haushaltsaufgaben.
Emotionale und physische Herausforderungen für pflegende Angehörige
Neben den praktischen Pflegeaufgaben können pflegende Angehörige vor emotionalen und physischen Herausforderungen stehen. Die dauerhafte Pflege eines geliebten Menschen kann zu Überlastung und Erschöpfung führen. Gefühle der Sorge, der Verantwortung und der Angst um den Pflegebedürftigen belasten unter Umständen die pflegende Person.
Für pflegende Angehörige ist es deshalb wichtig, auf ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu achten. Selbstfürsorge – wie regelmäßige Pausen, eigene Freizeitaktivitäten und der Austausch mit anderen Pflegenden – ist nicht nur für die Pflegenden selbst, sondern auch für die Qualität der Pflege von großer Bedeutung.
Vielfältige Unterstützung in der häuslichen Pflege
Häusliche Pflege unterstützt durch verschiedene Pflegeformen. Dies kann in Form von Unterstützung durch ambulante Pflegedienste oder einer 24-Stunden-Pflegekräften gewährleistet werden.
Ambulante Pflegedienste und Pflegefachkräfte: Hilfe im Alltag
Ambulante Dienste unterstützen pflegende Angehörige und übernehmen medizinische Aufgaben, wie die Wundversorgung oder Medikamentengabe. Professionelle Pflegefachkräfte gewährleisten eine qualifizierte Versorgung, die den individuellen Bedürfnissen angepasst ist.
Haushaltshilfen und Betreuungsleistungen
Neben der pflegerischen Betreuung spielt die Unterstützung im Haushalt und in der Betreuung eine wesentliche Rolle. Haushaltshilfen übernehmen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen und Reinigen. Betreuungsleistungen sind Hilfen in der Alltagsgestaltung, was die Alltagsbewältigung erleichtert und zur Entlastung der Pflegepersonen beiträgt.
24-Stunden-Pflegekräfte: Rund um die Uhr Unterstützung
Für intensive Betreuungsbedürfnisse kann eine 24-Stunden-Pflege zu Hause eine gute Option sein. Diese Form der Pflege wird meist von Pflegekräften erbracht, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben und für alltägliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Die Pflegekräfte arbeiten zwar nicht rund um die Uhr, sind jedoch jederzeit in Bereitschaft. Dadurch wird eine kontinuierliche Betreuung und Sicherheit gewährleistet.
Kurzzeitpflege: Übergangshilfe nach Krankenhausaufenthalten
Wenn die häusliche Pflege nach einer Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt nicht ausreicht, bietet die Kurzzeitpflege pflegerische Unterstützung.
Kurzzeitpflege ermöglicht eine befristete vollstationäre Betreuung, wenn die Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist. Sie dient der Überbrückung und Sicherstellung der Pflege für einen begrenzten Zeitraum.
Des Weiteren kann die Kurzeitpflege im Sinne der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, wenn z. B. der pflegende Angehörige in Urlaub fahren möchte oder selbst einen Krankenhausaufenthalt hat, also verhindert ist.
Tages- und Nachtpflege: Entlastung für Angehörige
Tages- und Nachtpflege bieten eine teilstationäre Betreuung, bei der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden. So können Berufstätige oder pflegende Angehörige entlastet werden, während die Person mit Pflegebedarf soziale Kontakte pflegen und verschiedene therapeutische sowie aktivierende Angebote nutzen können.
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Alternative Wohnformen im Alter
Neben der direkten pflegerischen Unterstützung gibt es alternative Wohnformen, wenn das Alleinwohnen nicht mehr gewünscht oder möglich ist. Die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen, der Lebenssituation und den Präferenzen der betroffenen Personen ab.
Senioren-Wohngemeinschaften, auch Pflege-WG genannt, bieten ein gemeinschaftliches Wohnen für ältere Menschen, die Wert auf Gesellschaft legen, aber gleichzeitig ihren Alltag selbstständig gestalten möchten. Haushaltsdienste können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Mehrgenerationenhäuser fördern das Zusammenleben von Menschen verschiedenen Alters. Sie bieten eine integrative Gemeinschaft, die den Austausch und gegenseitige Unterstützung ermöglicht, einschließlich der Organisation von Pflegeleistungen.
Betreutes Wohnen ist selbstständiges Wohnen. Die Bewohner haben ihre eigenen Wohnungen und können die Infrastruktur des angeschlossenen Pflegeheims nutzen, beispielsweise die Verpflegung. Pflegeleistungen werden allerdings meist nicht über die Pflegeheime sichergestellt, sondern so wie zu Hause über die häusliche Pflege.
Die Pflegegrade: Unterstützung durch die Pflegekasse
In Deutschland werden die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegebedarf durch fünf Pflegegrade klassifiziert. Diese Grade zeigen die Schwere der Pflegebedürftigkeit und damit den Umfang der benötigten Unterstützung auf. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der Personen mit Pflegebedarf widerspiegeln:
- Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Personen in diesem Pflegegrad benötigen Unterstützung, um im Alltag zurechtzukommen, sind jedoch relativ selbstständig.
- Pflegegrad 2 kennzeichnet Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sie benötigen regelmäßig Hilfe in mehreren Lebensbereichen.
- Pflegegrad 3 wird Personen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zuerkannt. Die Betroffenen sind in ihrem Alltag stark auf Hilfe angewiesen.
- Pflegegrad 4 ist für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sie benötigen nahezu rund um die Uhr Unterstützung.
- Pflegegrad 5 schließlich wird vergeben, wenn eine außergewöhnlich schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Die Pflegebedürftigen sind in fast allen Aspekten ihres Lebens auf Hilfe angewiesen.
So wird die Pflegebedürftigkeit bewertet
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit beginnt mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Daraufhin wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder eines anderen Gutachterdienstes (z. B. Medicproof) beauftragt, den Zustand der betroffenen Person zu bewerten.
Dabei wird ein Begutachtungsinstrument genutzt, das verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit und Fähigkeiten berücksichtigt:
- Mobilität (10 Prozent)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten & Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
- Selbstversorgung (40 Prozent)
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Jeder Bereich wird individuell bewertet und mit Punkten versehen. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad. Dabei gilt: Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad und damit der Bedarf an Unterstützung.
Tabelle: Pflegeleistungen im Überblick
Pflegeleistung | Umfang | Erklärung |
---|---|---|
Pflegegeld | PG 1: Kein Anspruch PG 2: 332 Euro / Monat PG 3: 573 Euro / Monat PG 4: 765 Euro / Monat PG 5: 947 Euro / Monat |
Monetäre Leistung für Personen mit Pflegebedarf für Pflegemaßnahmen. |
Pflegesachleistungen | PG 1: Kein Anspruch PG 2: 761 Euro / Monat PG 3: 1.432 Euro / Monat PG 4: 1.778 Euro / Monat PG 5: 2.200 Euro / Monat |
Sachleistungen durch professionelle Pflegedienste für die häusliche Pflege. |
Kombinationsleistung | Ab Pflegegrad 2 | Anteilige Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. |
Umwandlungsanspruch | Ab Pflegegrad 2 | Umwandlung nicht verwendeter Pflegesachleistungen in andere Pflegemaßnahmen. |
Entlastungsbetrag | Ab Pflegegrad 1: Bis zu 125 Euro monatlich | Kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden, z.B. Haushaltshilfe. |
Verhinderungspflege | Ab Pflegegrad 2: Bis zu 1.612 Euro für bis zu 6 Wochen jährlich | Übernahme der Pflege, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. |
Pflegeunterstützungsgeld | Ab Pflegegrad 1: Lohnfortzahlung für bis zu 10 Tage | Finanzielle Leistung für Angehörige bei einem plötzlichen Pflegefall. |
Kurzzeitpflege | Ab Pflegegrad 2: Bis zu 1.774 Euro für max. 8 Wochen | Kostenübernahme für stationäre Pflege bei einer schweren Erkrankung oder nach einem schweren Krankenhausaufenthalt. |
Tages- und Nachtpflege | PG 1: Kein Anspruch PG 2: 689 Euro / Monat PG 3: 1.298 Euro / Monat PG 4: 1.612 Euro / Monat PG 5: 1.995 Euro / Monat |
Betreuung in einer stationären Einrichtung während des Tages oder der Nacht. |
Pflegehilfsmittel | Ab Pflegegrad 1: 40 Euro / Monat für Verbrauchshilfsmittel | Zuschüsse und Kostenübernahme für pflegeerleichternde Hilfsmittel. |
Digitale Pflegeanwendungen | Ab Pflegegrad 1: 50 Euro / Monat | Unterstützung durch Apps und Browseranwendungen zur Pflegeunterstützung. |
Vollstationäre Pflege | PG 1: Kein Anspruch PG 2: 770 Euro / Monat PG 3: 1.262 Euro / Monat PG 4: 1.775 Euro / Monat PG 5: 2.005 Euro / Monat |
Stationäre Pflege, wenn häusliche Pflege den umfassenden Pflegebedarf nicht abdeckt. |
Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen | Ab Pflegegrad 2: Bis zu 15 Prozent der Heimkosten, maximal 266 Euro / Monat | Beteiligung an Heimkosten einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen. |
Wohnraumanpassung | Ab Pflegegrad 1: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme | Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die das Wohnen und die Pflege zu Hause erleichtern. |
Ambulant betreute Wohngruppen | Ab Pflegegrad 1: 214 Euro / Monat | Finanzieller Zuschuss für das Leben in einer Pflege-WG. |
Pflegeberatung nach § 7 SGB XI | Ab Pflegegrad 1 | Informationen über Rechte, Leistungen und Pflegeorganisation. |
Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI | Ab Pflegegrad 1 | Beratung zur Sicherstellung der Pflege durch Angehöroge vorort (meist durchgeführt durch die ambulanten Pflegedienste) |
Ratgeber: Plötzlicher Pflegefall – was ist jetzt zu tun?
Erfahren Sie mehr über den Umgang mit einem plötzlichen Pflegefall, von der Erfassung des Pflegebedarfs bis zur Organisation des Pflegealltags.
Gemeinsam den Weg der Pflege gehen
Häusliche Pflege ermöglicht ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause. Sie stützt sich auf die Unterstützung durch Angehörige, professionelle Dienste und finanzielle Hilfe der Pflegekasse. Dieses Netzwerk aus Unterstützung und Fürsorge hilft, um den Pflegealltag zu meistern und die Lebensqualität zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema häusliche Pflege
Häusliche Pflege bedeutet, dass Menschen mit Pflegebedarf in ihrem eigenen Zuhause betreut werden.
Diese Form der Pflege wird von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen übernommen, um Unterstützung im Alltag zu bieten.
Für die häusliche Pflege ist ein Pflegebedarf nötig. Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, ist zudem eine offizielle Einstufung in einen Pflegegrad notwendig.
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad des Betroffenen und Pflegeleistungen einen Teil der Kosten für häusliche Pflege.
Zu den Leistungen zählen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Anpassung des Wohnraums.
Dafür steht ClaraVital
Wir verstehen private Pflegesituationen. Wir bieten Produktberatung und Bestellung nach Wunsch: online, telefonisch oder per Post. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden seit über 10 Jahren auf ihrem individuellen Weg, um ihnen den Alltag ein wenig zu erleichtern. Unser Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, selbstbestimmt zu leben und die Selbständigkeit lange zu erhalten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich für Sie da. Telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter 040 2286 123-0 (zum Ortstarif). Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen auch per Mail unter info@claravital.de.
- Bundesgesundheitsministerium: Pflege zu Hause
- AOK: Häusliche Pflege
- § 14 SGB XI - Begriff der Pflegebedürftigkeit
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI - Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegeleistungen
- Amtlich Einfach: Pflegebedürftigkeit
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftig, was nun?
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungsrichtlinien zur Pflegebedürftigkeit
- Gesund Bund: Belastungen pflegender Angehöriger
- Bundesgesundheitsministerium: Kurzzeitpflege
- Bundesgesundheitsministerium: Tagespflege und Nachtpflege
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegedienst und Pflegesachleistungen
- Verbraucherzentrale: Haushaltshilfe - Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen