Entlastungsbetrag - Definition, Anspruch, Leistungen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen in der häuslichen Pflege
- Der Betrag beträgt monatlich bis zu 125 Euro. Er muss zweckgebunden eingesetzt werden für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Alltags.
- Der Entlastungsbetrag gilt für alle Pflegebedürftige mit Pflegegrad (Pflegegrad 1-5).
- Der Entlastungsbetrag funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip.
Clara Pflegebox
Die Clara Pflegebox von ClaraVital erleichtert Ihren Pflegealltag. Sie bietet individuell angepasste Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Die Box kann monatlich neu zusammengestellt oder bei Bedarf abbestellt werden.
Liebe Leserin, lieber Leser,
möglicherweise betreuen Sie bereits einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause oder sind selbst auf Pflege angewiesen und benötigen nun zusätzliche Unterstützung. Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Dienstleistung, mit der Sie verschiedene Hilfsangebote in Anspruch nehmen können. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was der Entlastungsbetrag ist, wie Sie ihn beantragen und effektiv nutzen können. Wie kann dieser Betrag Ihren Pflegealltag erleichtern? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wir liefern Ihnen wertvolle Informationen und praktische Tipps, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
Entlastungsbetrag: Definition
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad und deren Angehörige. Ziel und Zweck dieses Betrags ist es, den Pflegealltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Der Entlastungsbetrag für Angehörige kann eine wertvolle Hilfe sein, um den Alltag für pflegende Familienmitglieder zu erleichtern.
“Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste) im Sinne des § 36 SGB XI (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.” - Bundesgesundheitsministerium
Info: Unterschied zum Pflegegeld
Im Gegensatz zum Pflegegeld, das Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt wird und flexibel einsetzbar ist, muss der Entlastungsbetrag für spezifische Leistungen verwendet werden. Er zielt darauf ab, konkrete Unterstützung im Alltag zu finanzieren.
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Als Voraussetzung müssen Sie
… einen anerkannten Pflegegrad haben
… nachweislich zu Hause gepflegt werden
… den Entlastungsbetrag für unterstützende Hilfsangebote aufwenden.
Dabei steht der Entlastungsbetrag Personen mit jedem Pflegegrad zur Verfügung, also ab Pflegegrad 1.
Entlastungsbetrag beantragen und abrechnen
Anders als zum Beispiel beim Pflegegeld wird Ihnen der Entlastungsbetrag jedoch nicht ausgezahlt oder von Beginn an von der Pflegekasse übernommen. Stattdessen gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie oder die pflegebedürftige Person wählen ein anerkanntes Entlastungsangebot aus. Zuerst bezahlen Sie die Leistung selbst und reichen dann die Belege bei Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung ein, um eine Kostenerstattung zu erhalten.
Den Entlastungsbetrag abtreten
Wenn Sie die Kosten für das Pflegeangebot nicht selbst vorstrecken wollen oder der Prozess der Kostenerstattung zu kompliziert erscheint, haben Sie eine andere Möglichkeit.
Sie können eine sogenannte Abtretungserklärung an Ihre Pflegeversicherung geben. Das bedeutet, dass Sie dem Anbieter der Pflegeleistung erlauben, die Kosten direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie sich nicht um die Bezahlung kümmern und auch keine Belege einreichen, da der Anbieter alles direkt mit der Pflegekasse regelt.
Wenn Sie den Entlastungsbetrag auszahlen lassen möchten, beachten Sie, dass dies nicht direkt möglich ist. Stattdessen wird der Entlastungsbetrag nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt.
Den Entlastungsbetrag rückwirkend verwenden
Wenn Sie die Höhe Ihres Entlastungsbetrages nicht vollständig ausschöpfen, wird der restliche Betrag auf den nächsten Kalendermonat übertragen.
Haben Sie bis zum Ende eines Jahres noch Mittel aus dem Entlastungsbetrag übrig, können Sie den Betrag noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres nutzen. Danach verfällt der Betrag des Entlastungsbetrages.
Somit haben Sie die Möglichkeit, Leistungen rückwirkend mit dem Entlastungsbetrag zu finanzieren oder über einen längeren Zeitraum anzusparen und für höhere Leistungen verwenden.
Entlastungsbetrag: Leistungsübersicht
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich steht Ihnen unabhängig vom Pflegegrad zu. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen die spezifischen Leistungen im Detail.
Pflegegrad (PG) | Höhe des Entlastungsbetrags |
---|---|
Pflegegrad 1 |
125 Euro monatlich |
Pflegegrad 2 |
125 Euro monatlich |
Pflegegrad 3 |
125 Euro monatlich |
Pflegegrad 4 |
125 Euro monatlich |
Pflegegrad 5 |
125 Euro monatlich |
Info: Erhöhung des Entlastungsbetrags ab 2025 und Einführung des Entlastungsbudget
Ab dem Jahr 2025 ist eine Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen vorgesehen. Der Entlastungsbetrag steigt dadurch durch 4,5 Prozent auf 130,63 Euro monatlich. Zudem wird ein Entlastungsbudget eingeführt. Das Entlastungsbudget gilt ab dem 01.07.2025 (3.539 Euro).
Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre), die Pflegegrad 4 oder 5 haben, tritt das Entlastungsbudget bereits zum 01.01.2024 in Kraft (3.386 Euro).
Finanzierbare Leistungen durch den Entlastungsbetrag
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie verschiedene Leistungen finanzieren, die Personen mit Pflegebedarf im Alltag unterstützen und Pflegende entlasten:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Ambulante Pflegedienste
- Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
1. Nutzung des Entlastungsbetrags für die Tages- und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege bietet Unterstützung, wenn Sie die Pflege nicht in vollem Umfang sicherstellen können, oder zusätzliche Unterstützung benötigen. Als teilstationäre Leistung, wird die Person mit Pflegebedarf von zu Hause abgeholt und in die Pflegeeinrichtung gefahren.
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen finanzielle Unterstützung für die Tages- und Nachtpflege durch die Pflegekasse zu. Bei Pflegegrad 1 müseen die Kosten selbst getragen werden. Der Entlastungsbetrag kann hier eingesetzt werden.
2. Nutzung des Entlastungsbetrags für die Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine temporäre Lösung, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn der erhöhte Pflegebedarf Zuhause nicht sichergestellt werden kann. Die Person mit Pflegebedarf wird während dieser Zeit in einer vollstationären Einrichtung versorgt.
Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie einen gesetzlich festgelegten Betrag für die Kurzzeitpflege von der Pflegekasse. Das umfasst allerdings nur die Kosten für Pflegemaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kostenanteile für die Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden.
3. Nutzung des Entlastungsbetrags für ambulante Pflegedienste
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt oftmals die häusliche Pflege, indem das Pflegefachpersonal zu Ihnen nach Hause kommt und die pflegerische Betreuung übernimmt. Mit Pflegegrad 2 steht Ihnen dafür finanzielle Unterstützung in Form von Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Den Entlastungsbetrag können Sie für einen Teil der ambulanten Leistungen durch Pflegedienste aufwenden. Dazu zählen:
- Hilfen bei der Haushaltsführung, wie Kochen und Putzen
- Betreuungsleistungen
- Hilfen bei der Alltagsgestaltung
Allerdings können Sie Leistungen aus dem Bereich “Selbstversorgung" nicht mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. Darunter fallen körperbezogene Pflegemaßnahmen der Körperpflege und Nahrungsaufnahme sowie des Toilettenganges. Dies ist ausschließlich durch Pflegesachleistungen möglich.
Pflegegrad 1 stellt eine Ausnahme dar. Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Stattdessen können Sie den Entlastungsbetrag ohne Einschränkungen für alle Leistungen des ambulanten Pflegedienstes verwenden.
4. Nutzung des Entlastungsbetrags zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
Gemäß § 45a SGB XI entlasten Angebote zur Unterstützung im Alltag zum einen die Pflegeperson und fördern zum anderen die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause. Diese Leistungen müssen durch Ihre Pflegekasse anerkannt sein und unterscheiden sich hinsichtlich des Angebots und der Kostenhöhe von Bundesland zu Bundesland. Für die genauen Angebote informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder beim Gesundheitsministerium Ihres jeweiligen Bundeslandes bzw. Ihrer Stadt.
Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für die folgenden Angebote in Anspruch genommen werden:
- Betreuungsangebote: Dazu zählt die Einzelbetreuung oder Tagesbetreuung in einer Gruppe, vorwiegend durch ehrenamtliche Helfer und Helfer:innen unter fachlicher Anleitung.
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden: Darunter fallen Angebote zur gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Pflegepersonen. Ein Beispiel ist ein Pflegebegleiter oder eine Pflegebegleiterin.
- Angebote zur Entlastung im Alltag: Hierzu zählen Hilfen, die Pflegebedürftige bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen im Alltag und insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei individuellen Hilfeleistungen unterstützen.
Die Angebote unterscheiden sich abhängig von den Bundesländern, aber Beispiele für entsprechende Unterstützungen im Alltag sind:
- Begleitung zu Ärzten oder Veranstaltungen
- Alltagsbegleitung für Gespräche und Spaziergänge
- Angebote zur Förderung der Gemeinschaft und sozialen Teilhabe
- Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
- Inanspruchnahme von Pflegeagenturen, Alltags- und Pflegebegleiter, Helferkreise oder Betreuungsdienste
Tipp: Zusätzlicher Geldbetrag für die Pflegegrade 2 bis 5
Wenn Sie in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben, können Sie Anspruch auf die Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege geltend machen. Sollten die Kosten dafür höher sein, als der Ihnen zustehende Betrag der Pflegekasse, kann unter bestimmten Bedingungen der Entlastungsbetrag dafür eingesetzt werden. Dazu fragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse oder beim Pflegeanbieter nach.
Besonderheiten des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für alle Leistungen der ambulanten Pflegedienste aufwenden. Hintergrund ist, dass Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen und somit ambulante Pflegedienste besteht. Ebenso haben Sie mit einem Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Der Entlastungsbetrag kann jedoch hierfür eingesetzt werden.
Info: Erhöhung des Entlastungsbetrags ab 2025
Wenn Sie nicht den vollen Entlastungsbetrag pro Monat ausschöpfen, wird der verbliebene Betrag auf den nächsten Monat übertragen. Verbrauchen Sie nicht die volle Höhe des Entlastungsbetrags in einem Jahr, wird der restliche Betrag auf das darauffolgende Kalenderjahr übertragen.
Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 besteht eine weitere Möglichkeit, eine Kostenerstattung für Leistungen der nach Landrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag zu erhalten. Es können bis zu 40 % der zustehenden Sachleistungen in Unterstützungsangebote umgewandelt werden. Somit besteht ein Umwandlungsanspruch.
Fallbeispiel: Entlastungsbetrag im Alltag
Frau Müller ist 78 Jahre alt und hat Pflegegrad 3. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und wird täglich von ihrem Sohn Andreas betreut. Andreas arbeitet Teilzeit und kümmert sich liebevoll um seine Mutter, doch manchmal wird es ihm zu viel. Hier kommt der Entlastungsbetrag ins Spiel.
Familie Müller nutzt bereits die Tages- und Nachtpflege der Pflegeversicherung. Der größte Teil wird von der Pflegekasse im Rahmen der Tages- und Nachtpflege finanziert. Dennoch kommt es zu einem Eigenanteil, der durch den Entlastungsbetrag reduziert werden kann.
Frau Müller hat sich für eine Tagespflege entschieden und wird zweimal die Woche vormittags abgeholt und zur Pflegeeinrichtung gefahren. Dort wird sie vom Pflegepersonal professionell betreut und kann an sozialen Aktivitäten teilnehmen und sich mit Gleichgesinnten unterhalten. Währenddessen hat Ihr Sohn Andreas Zeit für sich, kann seinen Hobbys nachgehen und sich mit Freunden treffen. Am Nachmittag wird Frau Müller vom Pflegepersonal wieder nach Hause gebracht.
Dank der Finanzierung der Tagespflege durch die Pflegekasse und des Entlastungsbetrags fühlen sich Frau Müller und Andreas besser unterstützt. Andreas kann seine Mutter weiterhin zu Hause pflegen, ohne dabei seine eigenen Bedürfnisse zu vernachlässigen. Der Entlastungsbetrag hat somit die Lebensqualität beider deutlich verbessert.
Zusammenfassung & Ausblick
Der Entlastungsbetrag ermöglicht Ihnen eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung im Pflegealltag durch professionelle Einrichtungen und Pflegekräfte. Er trägt dazu bei, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhöhen und pflegende Angehörige zu entlasten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um den Alltag angenehmer und leichter zu gestalten. Für detaillierte Informationen und persönliche Beratung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 2
Für Pflegegrad 2 müssen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen, bewertet mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren.
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist. Sie steht Ihnen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 2 gibt es unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfsmittel.
Kombileistung ist die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie können so einen Teil des Pflegegeldes erhalten und den Rest als Sachleistungen nutzen.
Kinder können Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen, entsprechend den Bewertungskriterien.
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 45b
- Bundesgesundheitsministerium - Entlastungsbetrag
- Verbraucherzentrale - Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 45a
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 41
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 42
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 36
- Bundesgesundheitsministerium - Pflegeunterstützungsgeld
- Bundesgesundheitsministerium - Pflegedienst und Pflegesachleistungen