Kombinationsleistung in der häuslichen Pflege
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kombinationsleistung gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
- Die Kombinationsleistung erlaubt die flexible Nutzung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Das Pflegegeld wird Ihnen ausgezahlt, während Pflegesachleistungen zwischen Pflegekasse und Pflegediensten abgerechnet werden.
- Die Höhe des Pflegegeldes passt sich dem Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen an.
- Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse, wobei eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Leistungen möglich ist.
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Liebe Leserin, lieber Leser,
haben Sie sich schon einmal mit der Kombinationsleistung in der Pflege auseinandergesetzt? Diese Leistung kann für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige eine wesentliche Unterstützung sein, indem Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen eine übersichtliche Darstellung, was die Kombinationsleistung genau bedeutet, wie sie berechnet und beantragt wird, und welche Vorteile sie bietet. Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen, um Ihnen Orientierung und Hilfe in Ihrer Pflegesituation zu bieten.
Definition der Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistung
Die Kombinationsleistung ist eine besondere Form der Pflegeunterstützung, die es ermöglicht, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Sie richtet sich an Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 und ist eine flexible Lösung, um sowohl professionelle Pflegedienste als auch die Unterstützung durch pflegende Angehörige in Anspruch zu nehmen.
“Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37.” - Bundesamt für Justiz
Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt die Kombinationsleistung als eine Möglichkeit, die Leistungen der Pflegeversicherung optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen anzupassen. So wird eine maßgeschneiderte Pflege möglich, die sowohl professionelle Unterstützung als auch familiäre Pflege berücksichtigt.
Voraussetzungen für die Kombinationsleistung
Nach § 38 SGB XI haben Sie das Recht, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen mit Sachleistungen durch ambulante Pflegedienste zu kombinieren. Dies ermöglicht Ihnen eine individuell angepasste Pflege. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen beziehen dürfen. Die beiden Leistungen unterscheiden sich wie folgt:
- Pflegegeld: Wird direkt an Sie ausgezahlt und steht Ihnen zur freien Verfügung für Ihre Pflege. Bezahlt werden Maßnahmen, mit denen die häusliche Pflege verbessert wird. Häufig wird das Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen weitergegeben, um Wertschätzung für ihren Pflegeeinsatz zu zeigen.
- Pflegesachleistungen: Werden für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste bereitgestellt und direkt mit diesen abgerechnet.
Info: Besonderheiten bei Pflegegrad 1
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld und -sachleistungen und somit auch nicht auf Kombinationsleistung. Sie erhalten stattdessen einen Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI, um Pflegedienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Zusammensetzung & Berechnung der Kombinationsleistung
Die Berechnung der Kombinationsleistung basiert auf den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und dem Umfang der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.
Die Tabelle zeigt Ihnen die Höchstbeträge, die Sie je nach Pflegegrad für Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten können. Diese Beträge gelten, wenn Sie den jeweiligen Betrag vollständig nutzen.
PG | Pflegesachleistungen (maximal pro Monat) |
Pflegegeld (maximal pro Monat) |
---|---|---|
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 | 761 Euro | 332 Euro |
3 | 1.432 Euro | 573 Euro |
4 | 1.778 Euro | 765 Euro |
5 | 2.200 Euro | 947 Euro |
Die Höhe des ausgezahlten Pflegegeldes hängt davon ab, wie viel des maximalen Pflegesachleistungsbetrags Sie tatsächlich in Anspruch nehmen. Nutzen Sie weniger vom Sachleistungsbetrag, erhöht sich Ihr Pflegegeld entsprechend.
Rechnungsbeispiel für die Kombinationspflege
Angenommen, ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 möchte sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch nehmen, aber nicht in vollem Umfang. Die maximalen Beträge betragen 1.432 Euro für Pflegesachleistungen und 573 Euro für Pflegegeld.
Nehmen wir an, der Pflegebedürftige nutzt 50 Prozent der ihm zustehenden Pflegesachleistungen: 50 Prozent von 1.432 Euro = 716 Euro werden für Pflegesachleistungen verwendet. Da die Hälfte der Pflegesachleistungen genutzt werden, steht dem Pflegebedürftigen noch ein Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent zu: 573 Euro x 50 Prozent = 286,50 Euro.
Der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhält also:
- 716 Euro für Pflegesachleistungen und
- zusätzlich 286,50 Euro als Pflegegeld, das direkt ausgezahlt wird.
Info: Schließen Sie einen Pflegevertrag mit Ihrem Pflegedienst
Ein Pflegevertrag bildet die Grundlage zwischen Ihnen und dem ambulanten Pflegedienst und sind seit 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Vertrag regeln beide Parteien, welche Leistungen erbracht werden und wie hoch die veranschlagten Kosten sind.
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Pflegegradrechner zur Ermittlung der Kombinationsleistung
Eine einfache Möglichkeit zur Ermittlung Ihres persönlichen Leistungsanspruchs und Ihrer Kombinationsleistung ist ein Pflegegradrechner:
- Wählen Sie Ihren Pflegegrad aus.
- Geben Sie Ihren monatlichen Betrag für Pflegesachleistungen an.
- Der Pflegegradrechner ermittelt den Anteil des Pflegegeldes, der Ihnen für die Kombinationsleistung zusteht.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2
Verhältnis PSL / PG | Pflegesachleistungen (PSL) | Pflegegeld (PG) |
---|---|---|
100 % / 0 % | 761 Euro | 0 Euro |
90 % / 10 % | 684,90 Euro | 33,20 Euro |
80 % / 20 % | 608,80 Euro | 66,40 Euro |
70 % / 30 % | 532,70 Euro | 99,60 Euro |
60 % / 40 % | 456,60 Euro | 132,80 Euro |
50 % / 50 % | 380,50 Euro | 166 Euro |
40 % / 60 % | 304,40 Euro | 199,20 Euro |
30 % / 70 % | 228,30 Euro | 232,40 Euro |
20 % / 80 % | 152,20 Euro | 265,60 Euro |
10 % / 90 % | 76,10 Euro | 298,80 Euro |
0 % / 100 % | 0 Euro | 332 Euro |
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
Verhältnis PSL / PG | Pflegesachleistungen (PSL) | Pflegegeld (PG) |
---|---|---|
100 % / 0 % | 1.432 Euro | 0 Euro |
90 % / 10 % | 1.288,80 Euro | 57,30 Euro |
80 % / 20 % | 1.145,60 Euro | 114,60 Euro |
70 % / 30 % | 1.002,40 Euro | 171,90 Euro |
60 % / 40 % | 859,20 Euro | 229,20 Euro |
50 % / 50 % | 716 Euro | 286,50 Euro |
40 % / 60 % | 572,80 Euro | 343,80 Euro |
30 % / 70 % | 429,60 Euro | 401,10 Euro |
20 % / 80 % | 286,40 Euro | 458,40 Euro |
10 % / 90 % | 143,20 Euro | 515,70 Euro |
0 % / 100 % | 0 Euro | 573 Euro |
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4
Verhältnis PSL / PG | Pflegesachleistungen (PSL) | Pflegegeld (PG) |
---|---|---|
100 % / 0 % | 1.778 Euro | 0 Euro |
90 % / 10 % | 1.600,20 Euro | 76,50 Euro |
80 % / 20 % | 1.422,40 Euro | 153 Euro |
70 % / 30 % | 1.244,60 Euro | 229,50 Euro |
60 % / 40 % | 1.066,80 Euro | 306 Euro |
50 % / 50 % | 889 Euro | 382,50 Euro |
40 % / 60 % | 711,20 Euro | 459 Euro |
30 % / 70 % | 533,40 Euro | 535,50 Euro |
20 % / 80 % | 355,60 Euro | 612 Euro |
10 % / 90 % | 177,80 Euro | 688,50 Euro |
0 % / 100 % | 0 Euro | 765 Euro |
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5
Verhältnis PSL / PG | Pflegesachleistungen (PSL) | Pflegegeld (PG) |
---|---|---|
100 % / 0 % | 2.200 Euro | 0 Euro |
90 % / 10 % | 1.980 Euro | 94,70 Euro |
80 % / 20 % | 1.760 Euro | 189,40 Euro |
70 % / 30 % | 1.540 Euro | 284,10 Euro |
60 % / 40 % | 1.320 Euro | 378,80 Euro |
50 % / 50 % | 1.100 Euro | 473,50 Euro |
40 % / 60 % | 880 Euro | 568,20 Euro |
30 % / 70 % | 660 Euro | 662,90 Euro |
20 % / 80 % | 440 Euro | 757,60 Euro |
10 % / 90 % | 220 Euro | 852,30 Euro |
0 % / 100 % | 0 Euro | 947 Euro |
Beantragung und Auszahlung der Kombinationsleistung
Wir erläutern Ihnen, wie Sie die Kombinationsleistung erhalten und was es bei der Auszahlung zu beachten gibt.
Der Erhalt der Kombinationsleistung erfolgt nicht automatisch, sondern muss gesondert beantragt werden. Das erfolgt entweder:
… bei einem Erstantrag auf einen Pflegegrad
… oder als nachträglicher Antrag bei der Pflegekasse.
1. Kombinationsleistung bei einem Erstantrag für einen Pflegegrad:
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf einen Pflegegrad und entsprechende Pflegeleistungen stellen, können Sie die Kombinationsleistung oftmals direkt als Option bei Ihrer Pflegekasse auswählen. Beachten Sie jedoch, dass die Kombinationsleistung erst mit Pflegegrad 2 verfügbar ist.
2. Nachträgliche Beantragung:
Sollten Sie bereits mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie die Kombinationsleistung auch nachträglich beantragen.
Gehen Sie dafür folgendermaßen vor:
- Anspruch überprüfen: Berechnen Sie, ob Sie Ihre Pflegesachleistungen in voller Höhe ausschöpfen. Wenn nicht, dann haben Sie einen Restanspruch auf Pflegegeld.
- Antragsstellung: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Kombinationsleistung.
Pflegekassen bieten teilweise zwei Optionen, um die Verhältnisse der Kombinationsleistung festzulegen:
- Festgelegtes Verhältnis: Oftmals vereinbaren Personen mit Pflegebedarf und die Pflegekasse ein festes Verhältnis von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Diese Festlegung gilt für die nächsten sechs Monate und danach kann das Verhältnis mit einem einfachen Antrag verändert werden. Der Vorteil dieser Option ist, dass das Pflegegeld bereits im Voraus ausgezahlt wird.
- Flexibles Verhältnis: Alternativ können Sie kein festes Verhältnis vereinbaren. Allerdings zahlt die Pflegekasse Ihnen das Pflegegeld erst aus, bis die Pflegesachleistungen abgerechnet wurden.
- Regelmäßige Auszahlung: Das Pflegegeld wird monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen.
- Direkte Abrechnung mit Dienstleistern: Pflegesachleistungen können zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet werden.
- Auszahlung im Nachhinein: Bei einer nachträglichen Anpassung erfolgt die Auszahlung des angepassten Betrags im Nachhinein.
- Veränderung der Pflegesituation: Bei einer wesentlichen Veränderung Ihrer Pflegesituation ist eine sofortige Anpassung der Kombinationsleistung möglich.
- Neubewertung des Pflegegrades: Bei einer Veränderung des Pflegegrades wird die Leistung entsprechend angepasst.
Kombinationsleistung und Umwandlungsanspruch
Darüber hinaus können Sie sich nicht nur ein Anteil der Pflegesachleistungen als Pflegegeld auszahlen lassen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen umzuwandeln und für weitere Unterstützungsangebote zu nutzen.
Der Umwandlungsbetrag wird dabei mit den Anwendungen für Pflegesachleistungen gleichgestellt und der übrigbleibende Restbetrag wird Ihnen als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Zusammenfassung & Ausblick
Die Kombinationsleistung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine flexible, bedarfsgerechte Unterstützung. Sie ermöglicht die optimale Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, angepasst an individuelle Bedürfnisse. Für weiterführende Informationen und persönliche Beratung kontaktieren Sie bitte Ihre Pflegekasse oder besuchen Sie einschlägige Beratungsstellen und Online-Ressourcen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung kombiniert Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um eine flexible Pflegeunterstützung in der Pflegesituation zu bieten.
Es ist eine Leistung, die es Pflegebedürftigen erlaubt, sowohl professionelle Pflegedienste (Pflegesachleistungen) als auch Unterstützung durch Angehörige (Pflegegeld) zu nutzen.
Das anteilige Pflegegeld hängt vom in Anspruch genommenen Umfang der Pflegesachleistungen ab; es reduziert sich anteilig, entsprechend der Nutzung der Sachleistungen.
Bei Pflegegrad 2 beträgt die maximale Kombinationsleistung 761 Euro für Pflegesachleistungen und 332 Euro für Pflegegeld.
Bei Pflegegrad 3 kann die Kombinationsleistung aus 1.432 Euro Pflegesachleistungen oder Pflegegeld 573 Euro individuell zusammengestellt werden.
Für Pflegegrad 4 liegt die maximale Kombinationsleistung bei 1.778 Euro für Pflegesachleistungen oder 765 Euro für Pflegegeld.
Bei Pflegegrad 5 beträgt die maximale Kombinationsleistung 2.200 Euro für Pflegesachleistungen oder 947 Euro für Pflegegeld.
Das Pflegegeld wird in der Regel monatlich zu Beginn des Monats ausgezahlt.
Die Kombinationsleistung beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, entweder telefonisch, schriftlich oder online.
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 38
- Bundesgesundheitsministerium - Kombinationsleistung
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 36
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 37
- Techniker Krankenkasse - Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
- Techniker Krankenkasse - Wie stelle ich den Antrag auf Kombinationspflege?
- Techniker Krankenkasse - Wie wird Kombinationspflege abgerechnet?