Pflegegrad 2: Definition, Leistungen, Voraussetzungen
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 2 setzt erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten voraus, bewertet mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren.
- Zu den Leistungen zählen unter anderem Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag und kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich.
- Bei Ablehnung oder Unzufriedenheit mit der Einstufung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder eine Höherstufung zu beantragen, um den veränderten Bedürfnissen gerecht zu werden.
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Der Bestellprozess ist einfach: Sie füllen den Antrag auf Verbrauchshilfsmittel aus und senden ihn digital oder per Post unterschrieben an ClaraVital zurück. Nach Genehmigung des Antrags durch die Pflegeversicherung beginnt die regelmäßige Lieferung. Die Pflegebox kann jederzeit an den individuellen Bedarf angepasst werden, ohne Mindestlaufzeit oder Kündigungsfristen.
In diesem Ratgeber befassen wir uns mit dem Pflegegrad 2: Was bedeutet er, welche Leistungen sind damit verbunden, und was sind die Voraussetzungen? Wir bieten Ihnen verständliche Erklärungen und praktische Hinweise, um Sie in der Pflegesituation zu unterstützen. Erfahren Sie, wie Pflegegrad 2 Ihnen oder Ihren Angehörigen helfen kann. Ein Wegweiser durch den Dschungel der Pflegeleistungen erwartet Sie.
Pflegegrad 2: Definition
Pflegegrad 2 ist eine Klassifizierung im deutschen Pflegesystem, die Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten zugesprochen wird. Er ist Teil der 2017 eingeführten Reform, die die bisherigen Pflegestufen in fünf Pflegegrade umwandelte, um den individuellen Bedürfnissen besser gerecht zu werden.
Die Beantragung des Pflegegrads 2 ist sinnvoll, denn er ermöglicht den Zugang zu finanziellen Leistungen und Pflegediensten. Dies kann nicht nur die Lebensqualität erheblich verbessern, sondern auch dabei helfen, eine Verschlechterung des Zustands hinauszuzögern. Durch die Inanspruchnahme der angebotenen Hilfen behalten Sie mehr Selbstständigkeit und können länger in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss die beziehungsweise der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. - Bundesgesundheitsministerium
Das Erkennen der eigenen Bedürfnisse und das Ergreifen von Maßnahmen liegt in Ihrer Hand. Mit Pflegegrad 2 erkennen Sie nicht nur den Bedarf an Unterstützung an, sondern schaffen auch eine Grundlage für ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben.
Pflegegrad 2: Leistungen
Wer einen Pflegegrad 2 hat, hat Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen sollen die Pflege zu Hause unterstützen und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht dieser Leistungen mit den Beträgen und der Häufigkeit ihrer Inanspruchnahme:
Leistungen und Unterstützung für Pflegegrad 2
Leistung | Betrag/Zuschuss | Häufigkeit |
---|---|---|
Pflegegeld | 332 Euro | monatlich |
Pflegesachleistungen | Bis zu 761 Euro | monatlich |
Verhinderungspflege | Bis zu 1.612 Euro | jährlich |
Kurzzeitpflege | Bis zu 1.774 Euro | jährlich |
Entlastungsbetrag | 125 Euro | monatlich |
Tages- oder Nachtpflege | Bis zu 689 Euro | monatlich |
Vollstationäre Pflege im Heim | Bis zu 770 Euro | monatlich |
Hausnotruf | Kostenübernahme | bei Bedarf |
Pflegeberatung | Kostenfrei | bei Bedarf |
Beratungseinsatz | Kostenfrei | regelmäßig |
Wohngruppenzuschlag | Bis zu 214 Euro | monatlich |
Pflegehilfsmittel | Bis zu 40 Euro | monatlich |
Technische Pflegehilfsmittel | Kostenübernahme nach Prüfung | einmalig/ bei Bedarf |
Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme | einmalig/ bei Bedarf |
Digitale Pflegeanwendungen | Bis zu 50 Euro | monatlich |
Monatlicher Zuschuss bei vollstationärer Pflege | 125 Euro | monatlich |
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen | - | bei Bedarf |
Pflegeunterstützungsgeld |
Erstattung des Verdienstausfalls bis zu 10 Tage | bei Bedarf |
Pflegekurse für Angehörige | Kostenfrei | bei Bedarf |
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen | 2.500 Euro pro Person / 10.000 Euro pro Wohngruppe | einmalig |
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und soll Ihnen helfen, die selbst beschaffte Pflege zu Hause zu finanzieren. Es dient als Anerkennung und Unterstützung für die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pfleger.
Info: Erhöhung des Pflegegeldes
Im Rahmen des PUEG wurde das Pflegegeld ab dem 01.01.2024 um 5% erhöht. Daraus ergibt sich für Pflegegrad 2 ein erhöhtes monatliches Pflegegeld von 332 Euro statt der bisherigen 316 Euro.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Pflegesachleistungen dienen dazu, Ihre häusliche Pflege mit Hilfe von Profis zu ergänzen. In der Regel finanzirt man damit den ambulanten Pflegedienst. Haben Sie Pflegegrad 2, kriegen Sie jeden Monat 761 Euro für genau diesen Zweck.
Aber Achtung: Wenn Sie die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird das, was Sie an Pflegegeld bekommen, weniger.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn Ihre reguläre Pflegekraft mal pausieren muss – sei es wegen eigener Termine, Krankheit oder Urlaub. Bis zu 42 Tage oder 6 Wochen im Jahr können Sie diese Auszeit nutzen.
Dafür stehen Ihnen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget können Sie sich entweder professionelle Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst holen oder einer privaten Aushilfe eine Aufwandsentschädigung zahlen. Nicht verbrauchtes Geld dürfen Sie zudem teilweise für die Kurzzeitpflege einsetzen.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Falls Sie normalerweise in Ihrem Zuhause gepflegt werden, aber zeitweise eine stationäre Pflege benötigen, zum Beispiel nach einer schweren Operation oder bei einer vorübergehenden Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes, können Sie auf die Kurzzeitpflege zurückgreifen.
Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 1.774 Euro zur Verfügung, begrenzt auf insgesamt 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr. Sollten Sie dieses Budget nicht vollständig ausschöpfen, besteht die Möglichkeit, den Restbetrag für Verhinderungspflege zu verwenden.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, die den Alltag erleichtern. Dazu zählen:
- Begleitung zu Arztbesuchen oder bei Freizeitaktivitäten
- Angebote zur Tagesbetreuung
- Kurzzeitige Betreuung zu Hause
- Alltagsbegleitung und soziale Teilhabe
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 haben Sie das Recht auf eine Haushaltshilfe, die Ihnen den Alltag erleichtert. Diese Unterstützung kann Ihnen bei der Reinigung, dem Einkaufen oder auch der Zubereitung von Mahlzeiten zur Seite stehen. Besonders wertvoll ist diese Hilfe, um Ihre Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Finanzieren lässt sich das Ganze mit dem Entlastungsbetrag.
Tages- oder Nachtpflege
Diese teilstationären Pflegeleistungen ergänzen die häusliche Pflege und bieten Abwechslung und soziale Kontakte.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf die Kostenerstattung für Verbrauchshilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel bis zu einem monatlichen Wert von 40 Euro. Die Bereitstellung technischer Hilfsmittel, wie Pflegebetten oder Badewannenlifte, erfolgt je nach individuellem Bedarf und Notwendigkeit.
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Die Clara Pflegebox bietet Ihnen eine Auswahl an wichtigen Pflegehilfsmitteln, die regelmäßig benötigt werden. Sie enthält zum Beispiel Einmalhandschuhe, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel. Diese Box erleichtert Ihnen die Organisation und Bereitstellung der benötigten Materialien. Mehr Informationen finden Sie unter:
Nutzung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 2
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro bietet vielfältige Möglichkeiten. Sie können ihn nutzen für:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Betreuungsangebote in Gruppen oder einzeln
- Mahlzeitendienste
- Begleitung zu Ärzten oder Veranstaltungen
Dieser Betrag ist flexibel einsetzbar und soll Sie im Alltag entlasten und unterstützen.
Technische Pflegehilfsmittel
Pflegebetten und Hilfen zum Aufstehen oder Sitzen zählen zu den gängigen technischen Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern. Die Übernahme der Kosten durch die Pflegekassen setzt eine Prüfung der Notwendigkeit voraus. Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, tragen zu den Ausgaben für diese Hilfsmittel einen Eigenbeitrag bei. Dieser beträgt zehn Prozent des Preises, ist aber auf maximal 25 Euro pro Hilfsmittel begrenzt.
Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2
Für die pflegegerechte Anpassung Ihres Wohnraums können Fördermittel in Höhe von bis zu 4.000 Euro für jede notwendige Umbaumaßnahme beantragt werden. Zu den wichtigen Maßnahmen für ein barrierefreies Zuhause gehört neben der Installation eines Treppenlifts vor allem die Umgestaltung des Badezimmers. Dazu zählen das Beseitigen von Türschwellen, die Nachrüstung mit ebenerdigen Duschen, der Anbau von Handgriffen, die Verlegung von rutschfestem Bodenbelag sowie die Höhenanpassung von sanitären Einrichtungen zur Vereinfachung der Benutzung. Solche Umbauten erhöhen merklich die Sicherheit und den Komfort im Bad.
Hausnotruf bei Pflegegrad 2
Für Senioren und Menschen mit Pflegebedarf sind Notrufsysteme eine wesentliche Vorkehrung, um weiterhin selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ein Knopfdruck reicht aus, um in einer Notsituation rasch Hilfe zu rufen, was gerade für Personen, die alleine leben, von großer Bedeutung ist. Diese Vorrichtungen lassen sich leicht als Armband oder Kette tragen und gewährleisten eine permanente Verbindung zu einer Notrufzentrale. Die Investition in ein derartiges System schenkt sowohl den Betroffenen als auch ihren Familienangehörigen ein starkes Sicherheitsgefühl und fördert das Bestreben, so lange wie möglich eigenständig im eigenen Zuhause zu verbleiben.
Pflegeberatung und Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2
Die Beratung in Pflegefragen ist eine unverzichtbare Unterstützung sowohl für Menschen, die Pflege übernehmen, als auch für jene, die Pflege benötigen. Sie umfasst detaillierte Informationen, Hilfe bei der Beantragung von Leistungen und Beratung, die auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Außerdem findet alle sechs Monate ein Beratungsbesuch direkt in Ihrem Zuhause statt. Dieser Besuch trägt nicht nur zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege bei, sondern liefert ebenfalls praktische Tipps und fachkundige Unterstützung für Pflegende im eigenen Heim.
Digitale Pflegeanwendungen bei Pflegegrad 2
Digitale Hilfsmittel, wie Apps zur Medikamentenerinnerung, erleichtern den Alltag bei Pflegegrad 2. Diese technischen Lösungen unterstützen Sie dabei, Ihren Medikationsplan einzuhalten und fördern die Kommunikation.Beispiele hierfür sind:
- Pflege-Apps, die an Medikamenteneinnahme erinnern
- Online-Tagebücher zur Dokumentation des Pflegeverlaufs
- Informationsportale mit Ratgebern und Tipps zur Pflege
- Kommunikationsplattformen für den Austausch mit anderen Pflegenden
Vollstationäre Pflege im Heim bei Pflegegrad 2
Bei einem Wechsel in ein Pflegeheim erhalten Sie monatlich bis zu 770 Euro, die einen Beitrag zu den Kosten für Pflege und Betreuung leisten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie für zusätzliche Ausgaben wie Unterkunft, Verpflegung und die Instandhaltung der Einrichtung selbst aufkommen müssen. Allerdings steigt der prozentuale Anteil, den die Pflegeversicherung zu Ihren persönlichen Pflegekosten beiträgt, je länger Sie in der stationären Pflege verbleiben.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Um in Pflegegrad 2 eingestuft zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sein. Der Antrag auf Pflegegrad wird in der Regel bei der zuständigen Pflegekasse der Krankenversicherung gestellt. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder, bei Privatversicherten, den Dienst Medicproof mit der Begutachtung. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person anhand festgelegter Kriterien.
Begutachtungskriterien und ihre Prozentverteilung
Die Begutachtungskriterien setzen sich aus fünf Bereichen zusammen, die unterschiedlich gewichtet werden.
Erklärung der Kriterien
- Mobilität: Beurteilung der Fähigkeit, sich zu bewegen, z.B. Aufstehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Einschätzung der geistigen Fähigkeiten wie Orientierung, Erinnerung oder Kommunikationsvermögen.
- Selbstversorgung: Bewertung, inwieweit die Person Aktivitäten des täglichen Lebens wie Essen, Körperpflege oder Ankleiden selbstständig ausführen kann.
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie gut die Person mit ihrer Krankheit oder den Anforderungen von Therapien umgehen kann.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Beurteilung, wie selbstständig der Alltag gestaltet wird und soziale Kontakte gepflegt werden.
Ermittlung der Pflegebedürftigkeit
Die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand der oben genannten Kriterien in fünf Punktbereichen. Um in Pflegegrad 2 eingestuft zu werden, benötigt eine Person zwischen 27 und unter 47,5 Punkten.
Punktebereich | Pflegebedürftigkeit |
---|---|
Punktbereich 0 | Keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 1 | Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 2 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 3 | Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Punktbereich 4 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. |
Tipp: Relevanz eines Pflegetagebuchs
Ein Pflegetagebuch ist ein wichtiges Dokument, um die täglichen Pflegeaufgaben und den Unterstützungsbedarf festzuhalten. Es ist ein Nachweis für die Pflegekasse und kann eine korrekte Einstufung des Pflegegrads unterstützen. Notieren Sie täglich, welche Hilfeleistungen benötigt werden und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen. Das Pflegetagebuch wird dann bei der Begutachtung als wertvolle Informationsquelle genutzt. Das Führen eines Tagebuchs ist freiwillig.
Ablehnung des Antrags auf Pflegegrad 2 und Widerspruchsverfahren
Wird Ihr Antrag auf Pflegegrad 2 abgelehnt oder ein geringerer Pflegegrad anerkannt, haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen. Ab dem Zugang des Bescheids (Den Umschlag zum Schreiben zur Beweissicherung bitte aufbewahren!) haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch bei der zuständigen Pflegekasse einzulegen. Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthalten ist, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Der Widerspruch sollte zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax versendet werden, um im Zweifelsfall die Einhaltung der Frist nachweisen zu können.
Der Widerspruchsprozess
Machen Sie in Ihrem Schreiben deutlich, warum Sie die Ablehnung für falsch halten und fügen Sie medizinische Dokumente oder ein Pflegetagebuch bei. Wenn die Krankenkasse Ihrem Widerspruch zustimmt, wird oft ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben, welches entweder nach Aktenlage oder durch einen erneuten Besuch beim Pflegebedürftigen erstellt wird.
Bringt Ihr Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Halten Sie sich wegen der näheren Umstände der Einreichung einer Klageschrift unbedingt auch an die mit dem Widerspruchsbescheid gegebene Rechtsbehelfsbelehrung. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Sozialgerichts eingereicht werden.
Prozess der Höherstufung auf Pflegegrad 3
Die Höherstufung in einen höheren Pflegegrad, beispielsweise von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3, kann beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat. Gründe für eine Höherstufung können eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, eine Zunahme der Pflegebedürftigkeit oder eine veränderte Lebenssituation sein.
Um eine Höherstufung zu beantragen, sollten Sie sich erneut an Ihre Pflegekasse wenden. Es empfiehlt sich, den Antrag mit einem aktuellen ärztlichen Attest oder anderen medizinischen Dokumenten zu belegen, die die Veränderungen in Ihrem Gesundheitszustand zeigen oder nachweisen. Die Pflegekasse wird daraufhin eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder Medicproof veranlassen.
Während des Begutachtungsprozesses ist es wichtig, dass Sie oder Ihre Angehörigen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen und aktiv auf Veränderungen im Pflegebedarf hinweisen. Ein aktualisiertes Pflegetagebuch kann hierbei ebenfalls eine große Hilfe sein.
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Pflegegrad 2: Fallbeispiel
Stellen Sie sich vor, wir begleiten Frau Müller, eine 76-jährige Dame, die nach einem leichten Schlaganfall Unterstützung im Alltag benötigt. Anfangs kommt sie noch relativ selbstständig zurecht, doch mit der Zeit bemerkt sie zunehmende Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben. Ihre Familie beschließt, einen Antrag auf Pflegegrad 2 zu stellen, da Frau Müller erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit erlebt.
Beantragung von Pflegegrad 2
Frau Müllers Sohn setzt sich mit der Pflegekasse in Verbindung und reicht den Antrag für den Pflegegrad 2 ein. Ein Gutachter des medizinischen Dienstes besucht Frau Müller zu Hause, um ihre Situation zu beurteilen. Er betrachtet ihre Mobilität, ihre kognitiven Fähigkeiten und ihre Fähigkeit zur Selbstversorgung. Mit 30 Punkten wird Frau Müller in Pflegegrad 2 eingestuft, was ihr Zugang zu finanziellen Leistungen und Unterstützungsangeboten wie Pflegegeld, Tagespflege und Pflegehilfsmitteln ermöglicht.
Nutzung der Pflegeleistungen
Mit den Leistungen des Pflegegrads 2 kann Frau Müller eine Haushaltshilfe finanzieren, die regelmäßig beim Einkaufen und Putzen unterstützt. Sie nutzt auch den Entlastungsbetrag für einen Fahrdienst, der sie zu Arztterminen bringt. Außerdem nimmt sie an einem wöchentlichen Treffen in einer lokalen Tagespflegeeinrichtung teil, was ihr soziale Kontakte und Abwechslung bietet.
Veränderungen und Höherstufung
Nach einigen Monaten verschlechtert sich Frau Müllers Zustand. Sie wird zunehmend unsicher beim Gehen und benötigt nun Hilfe bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Ihr Sohn dokumentiert diese Veränderungen sorgfältig in einem Pflegetagebuch und beantragt eine Höherstufung zum Pflegegrad 3.
Ein erneuter Besuch vom Gutachter führt zur Feststellung, dass Frau Müllers Selbstständigkeit weiter abgenommen hat, vor allem in den Bereichen der Selbstversorgung und Mobilität. Dank der detaillierten Aufzeichnungen im Pflegetagebuch und den neuen medizinischen Berichten wird Frau Müller in den Pflegegrad 3 hochgestuft. Dies ermöglicht ihr den Zugang zu höheren Leistungen, die ihre gestiegenen Pflegebedürfnisse besser abdecken.
Ausblick
Durch die Höherstufung erhält Frau Müller nun eine verbesserte Unterstützung, die es ihr ermöglicht, trotz erhöhter Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden genutzt, um die Pflege zu Hause zu intensivieren und gegebenenfalls zusätzliche technische Hilfsmittel anzuschaffen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 2
Für Pflegegrad 2 müssen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen, bewertet mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren.
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist. Sie steht Ihnen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 2 gibt es unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfsmittel.
Kombileistung ist die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie können so einen Teil des Pflegegeldes erhalten und den Rest als Sachleistungen nutzen.
Kinder können Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen, entsprechend den Bewertungskriterien.
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