Pflegende Angehörige – Informationen, Tipps und Unterstützung
Sei vielen Jahren steigt die Zahl der Menschen, die Unterstützung brauchen, stetig an. Durch Krankheit oder Behinderung sind sie in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und benötigen Hilfe im Alltag. Laut Statistik waren im Jahr 2023 mehr als 5 Millionen Menschen pflegebedürftig und erhielten Leistungen von der Pflegeversicherung. Rund 80 % aller Personen mit einem Pflegegrad werden vollständig oder teilweise zu Hause versorgt. Dabei spielt die Rolle der betreuenden und pflegenden Angehörigen eine wesentliche Rolle.
Die meisten Menschen mit Unterstützungsbedarf wünschen sich, mit Krankheit oder Behinderung zu Hause zu leben. Die Angehörigen wollen und müssen mehrheitlich die Pflege und Betreuung selbst übernehmen. Das bringt viele Veränderungen im Leben der Pflegepersonen mit sich. Es gibt zahlreiche Dinge zu bedenken, zu planen und zu erledigen.
In diesem Ratgeber erhalten Sie Informationen und Tipps, wie Sie die Pflege organisieren, Pflege und Beruf vereinbaren, sich vor Überlastung schützen und Hilfsangebote in Anspruch nehmen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Versorgung, Betreuung und Pflege durch Angehörige ist eine tragende Säule bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
- Durch die Unterstützung können Menschen mit Krankheit und/oder Behinderung weiterhin ihren Alltag im eigenen Zuhause bestreiten und am sozialen Leben teilhaben.
- Zu Beginn der Pflegesituation stehen pflegende Angehörige vielen Herausforderungen gegenüber.
- Es gibt verschiedene Formen der Entlastung, welche die Pflegekasse zum Teil finanziert.
- Für eine gute Pflegesituation ist die körperliche und seelische Situation der pflegenden Person wichtig.
Clara Pflegebox beantragen:
Der Bestellprozess ist einfach: Sie füllen den Antrag auf Verbrauchshilfsmittel aus und senden ihn digital oder per Post unterschrieben an ClaraVital zurück. Nach Genehmigung des Antrags durch die Pflegeversicherung beginnt die regelmäßige Lieferung. Die Pflegebox kann jederzeit an den individuellen Bedarf angepasst werden, ohne Mindestlaufzeit oder Kündigungsfristen.
Pflegende Angehörige: Wer sie sind und welche Vorteile die häusliche Pflege bietet
Die meisten, die als „pflegende Angehörige“ bezeichnet werden, kümmern sich um nahestehende Verwandte, sei es um die Pflege der Eltern, der Großeltern oder der eigenen Kinder. Gesetzlich gibt es keine klare Definition, ab wann man ein „pflegender Angehöriger“ ist oder eine „nahestehende Laienpflegekraft“. Aber wenn die Versorgung und Betreuung im häuslichen Umfeld stattfindet und ein professioneller Pflegedienst weniger als 50 % der Pflege übernimmt, gelten Sie als „pflegende Angehörige“.
Übernehmen Sie die Pflege zu Hause, so bietet das viele Vorteile für beide Seiten. Dank dieser Form können Menschen mit Unterstützungsbedarf weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung mit der bekannten Tagesstruktur und in ihrem sozialen Umfeld bleiben. Bei der Pflegeplanung lassen sich die Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und der pflegenden Angehörigen wesentlich einfacher berücksichtigen. Zudem kennen Sie die pflegebedürftige Person sehr gut, was in vielen Fällen eine Erleichterung bei der Betreuung und Versorgung darstellt. Außerdem verbringen beide Seiten mehr Zeit miteinander.
Die Versorgung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen geht mit körperlichen, seelischen und auch finanziellen Herausforderungen einher. Unterstützungsleistungen und -angebote für pflegende Angehörige Damit es nicht zu einer Überlastung kommt, stehen Ihnen als pflegende Angehörige viele Unterstützungsleistungen und -angebote zur Verfügung.
Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen und –angebote für pflegende Angehörige
Bei Pflegebedürftigkeit der Eltern, Großeltern oder anderer Verwandter stehen pflegenden Angehörigen verschiedene Möglichkeiten der Hilfe zu:
- Wenn Angehörige oder nahestehende Personen die Pflege übernehmen, dürfen diese nicht im Auftrag eines professionellen Pflegedienstes handeln. Die Pflege muss „laienhaft“, also nicht im Sinne einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Beschäftigung erfolgen.
- Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad haben, welchen die Pflegekasse ermittelt hat.
- Die Person, welche die Pflege übernommen hat, muss die Angehörigen zu Hause pflegen. Sie darf zwar die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes sowie andere teilstationäre Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen, aber nur teilweise.
- Die Pflege, Betreuung und/oder Versorgung muss mindestens 10 Wochenstunden betragen. Dies ist auch dann gewährleistet, wenn pflegebedürftige Angehörige beispielsweise in einer Tages- oder Nachtpflege sind, aber sonst zu Hause Versorgung erhalten.
Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse zahlt eine finanzielle Entschädigung für die häusliche Pflege von Angehörigen. Die Leistung trägt die Bezeichnung „Pflegegeld“ und steht jedem pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 zu. Das Pflegegeld kann als Vergütung für die häusliche Pflege durch Angehörige im Sinne einer Aufwandsentschädigung weitergegeben werden. Pflegegeld für pflegende Angehörige ermöglicht es, einen Teil des Aufwands und der Belastung auszugleichen. Die Höhe des Geldes ist von der Höhe des Pflegegrades abhängig.
Ferner erhalten alle Menschen mit einem Pflegegrad (1 bis 5) den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Darüber hinaus können Angehörige für die Pflege zu Hause andere Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Diese dienen der Hilfe in speziellen Situationen oder bei besonderen Herausforderungen im Rahmen der Pflege.
Ambulante Pflegedienste: Flexible Hilfe bei Pflege von Angehörigen für Zuhause
Ein ambulanter Pflegedienst bietet professionelle Pflege in den eigenen vier Wänden an. Pflegende Angehörige können einzelne Leistungen, z. B. Duschen, Medikamentengabe, Kochen oder Verbandswechsel buchen. Die Hilfe kann mehrmals täglich bis zu einmal wöchentlich stattfinden und richtet sich nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person sowie ihren pflegenden Angehörigen. Hierfür stellt die Pflegekasse einen gesonderten Betrag zur Verfügung, die sogenannte „Sachleistung“. Eine Verrechnung findet dabei mit dem Pflegegeld statt.
Teilstationäre Pflege: Tagespflege und Nachtpflege als Entlastung für Angehörige
Die teilstationäre Pflege ist als „Tagespflege“ oder „Nachtpflege“ bekannt. Anbieter offerieren die stundenweise Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen in eigens dafür geschaffenen Räumen. Die Fahrten zur Tages- oder Nachtpflege und zurück in das eigene Zuhause sind inkludiert. Pflegende Angehörige können das Angebot ein oder mehrmals wöchentlich in Anspruch nehmen. Diese Leistung übernimmt die Pflegekasse und reduziert nicht das Pflegegeld.
Besuchsdienst: Ehrenamtliche Unterstützung gegen Isolation und Deprivation
Ein Besuchsdienst ist ein Angebot, welches regionale Dienste organisieren. Die freiwilligen Helfer arbeiten ehrenamtlich und besuchen pflegebedürftige Menschen zu Hause. Sie dürfen zwar keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen, aber die Unterstützung oder Aktivierung der pflegebedürftigen Menschen ist eine gute Maßnahme gegen Isolation und Deprivation.
Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege: Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
Die meisten pflegenden Angehörigen versorgen nicht nur ausschließlich nahestehende Personen. Insbesondere jüngere Menschen gehen auch einer eigenen Arbeit nach. Beruf und Pflege und das eigene Familienleben miteinander zu vereinbaren. Berufstätige Pflegende haben daher Anspruch auf verschiedene Unterstützungsangebote. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bietet Möglichkeiten, die privat pflegende Personen passend zu ihrer Situationen nutzen können.
10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige
In einer akuten Pflegesituation können Berufstätige bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege von einem nahen Angehörigen zu planen, zu organisieren und in der Übergangszeit auch persönlich sicherzustellen. Damit pflegende Angehörige dieses Angebot wahrnehmen dürfen, ist ein Pflegegrad nicht zwingend notwendig, jedoch muss eine Pflegebedürftigkeit (durch ein ärztliches Attest) vorliegen. Während der zehntägigen Arbeitsverhinderung ruht das Arbeitsverhältnis, finanzielle Einbußen beziehungsweise Pflegekosten können pflegende Angehörige durch das „Pflegeunterstützungsgeld“ geltend machen. Es ist eine Art Lohnersatzleistung und schützt vor finanzieller Not.
Familienpflegezeit: Teilweise Freistellung für die Pflege von Angehörigen
Möchten sich Menschen überwiegend der Pflege von Angehörigen widmen, haben sie Anspruch auf „Familienpflegezeit“. Dieses Modell sieht eine teilweise Freistellung von der Arbeit vor, sodass die Personen sich auf die Betreuung, Versorgung und Pflege der Angehörigen konzentrieren können.
Wer sich für eine Familienpflegezeit entscheidet, bleibt bis zu 15 Wochenstunden beim Arbeitgeber beschäftigt. Die restliche Zeit übernimmt die Pflegeperson die Versorgung eines Angehörigen. Der Anspruch auf Familienpflegezeit erstreckt sich über 24 Monate.
Pflegezeit: Sechs Monate Freistellung für die häusliche Pflege von Angehörigen
Im Gegensatz dazu ist die „Pflegezeit“ eine Möglichkeit, sich vorübergehend ganz von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu versorgen. Der Zeitraum ist auf 6 Monate begrenzt. Die Pflegezeit steht allen pflegenden Angehörigen zu, die eine Person ab Pflegegrad 1 betreuen. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, es besteht zudem auch Sonderkündigungsschutz.
Um in dieser Zeit finanzielle Einbußen aufzufangen, können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen beantragen und so den Einkommensverlust während der Pflegezeit mindern. Zusammen mit dem Pflegegeld kann der Lebensunterhalt während der „Berufsauszeit“ gesichert werden.
Sterbebegleitung: Vollständige Freistellung für bis zu 3 Monate
Wer einen nahen Angehörigen in der letzten Phase des Lebens intensiv begleiten möchte, kann sich für die Sterbebegleitung bis zu 3 Monate gänzlich von seiner Arbeit freistellen lassen. Dieses Recht besteht auch, wenn die Angehörigen in einem Hospiz Versorgung bekommen. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Berufstätige Menschen haben die Möglichkeit, einem nahen Angehörigen auf dem letzten Weg beizustehen.
Ratgeber: Plötzlicher Pflegefall – was ist jetzt zu tun?
Erfahren Sie mehr über den Umgang mit einem plötzlichen Pflegefall, von der Erfassung des Pflegebedarfs bis zur Organisation des Pflegealltags.
Entlastung bei häuslicher Pflege – Angebote für pflegende Angehörige
Einen Angehörigen zu pflegen kann eine Bereicherung darstellen, ist jedoch auch mit körperlichen und seelischen Belastungen verbunden. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen dem Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen und dem Zustand der pflegebedürftigen Personen. Daher ist es wichtig, eine gute Pflegesituation im häuslichen Umfeld herzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Entlastungsbeträge: Unterstützung für pflegende Angehörige im Alltag
Menschen mit einem Pflegegrad erhalten sogenannte „Entlastungsbeträge“. Die Höhe beläuft sich auf 125 Euro monatlich. Wird der Betrag nicht voll ausgeschöpft, verfällt er am Monatsende nicht – er kann bis zum Juni des Folgejahres abgerufen werden. Pflegende Angehörige können dieses Geld für eine kurzzeitige Entlastung nutzen, z. B. für:
- eine Betreuungskraft, welche sich stundenweise mit den pflegebedürftigen Angehörigen beschäftigt, mit ihnen spazieren geht oder spielt
- eine Haushaltskraft, welche die Wohnung säubert
- eine studentische Hilfskraft, die Einkäufe erledigt
- eine Fachkraft, die pflegende Angehörige zu Arzt
- oder Therapeutenbesuchen begleitet
- einen Lieferservice, welcher Mahlzeiten kocht und zustellt
Anspruch auf Kur für Pflegende Angehörige: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegende Angehörige haben regelmäßig Anspruch auf eine Kur (Antrag über den Hausarzt einreichen). Währenddessen ist die Pflege der Angehörigen durch die” Verhinderungspflege” oder “Kurzzeitpflege” sichergestellt.
Bei der Verhinderungspflege übernehmen Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn während der Abwesenheit der primären Pflegeperson die Pflege im häuslichen Umfeld und erhalten finanzielle Unterstützung. Pflegende Angehörige können alternativ auf eine Kurzzeitpflege zurückgreifen. Diese ist in einer stationären Einrichtung verortet und sichert die Versorgung während der Kur.
Kurse und Seminare für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige haben das Recht, sich theoretische Kenntnisse und praktisches Wissen anzueignen. Dies geht beispielsweise in einem Pflegekurs, bei einer Pflegeberatung oder während eines Beratungseinsatzes. Erfahrene Fachkräfte vermitteln Wissen (z. B. über rückenschonende Mobilisation oder Medikamenten-Handling),
damit pflegende Angehörige mehr Sicherheit im Alltag erlangen und ihre persönlichen Ressourcen schonen. Darüber hinaus geben sie auch wertvolle Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote weiter. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Pflegekurse, Pflegeberatung und Beratungseinsätze kostenlos zu offerieren. Pflegende Angehörige können aktuelle Angebote an ihrem Wohnort bei der Pflegekasse erfragen.
Selbsthilfegruppen: Unterstützung und Austausch für Pflegende Angehörige
Bei manchen pflegenden Angehörigen staut sich der Stress über einen langen Zeitraum an. Sie sind so sehr in die Pflege und andere Aufgaben eingebunden, dass sie nicht bemerken, wie sie sich selbst vernachlässigen. Das kann zu Problemen in der Ehe, im Freundeskreis und im Beruf führen. Einige Menschen finden Rückhalt und Unterstützung in Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger. Dort können sich die pflegenden Angehörigen nicht nur austauschen, sie erhalten oft auch wertvolle Informationen zu Leistungen und Anträgen in diesem Netzwerk.
Pflegende Angehörige: Ich kann nicht mehr
Manchmal kommt es zu Situationen, in denen pflegende Angehörige denken: „Ich kann nicht mehr!“ Oftmals ist dies das Resultat aus belastenden Stresssituationen), einer langen Pflegedauer, dem Zusammenleben in einem Haushalt, Doppelbelastung von Pflege, Familie und Beruf, Sterbebegleitung sowie Gewalterfahrungen in der Pflege. Studien zufolge erleben mehr als die Hälfte aller pflegenden Angehörigen die Arbeit als belastend.
Interventionsmaßnahmen, die die Belastung von pflegenden Angehörigen reduzieren können, sind z.B. eine psychologische Beratung oder eine Psychotherapie, um, stressbedingte Probleme bei Pflegenden zu minimieren und das Wohlbefinden zu verbessern. Hilfe für pflegende Angehörige umfasst auch die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten und Entlastungsleistungen, um die Pflege zu erleichtern und die eigene Gesundheit zu schützen.
Rechte pflegender Angehöriger
Neben Entlastungs- und Unterstützungsangeboten, welche die Pflege und den Alltag betreffen, haben pflegende Angehörige auch gesetzlich verankerte Rechte. Dazu zählen Zuschüsse zu Sozialversicherungen und zinslose Darlehen.
Sozialversicherungszuschüsse für Pflegende Angehörige
Wenn Menschen, Angehörige mehr als 10 Wochenstunden eine Person aus dem nahen Umfeld pflegen, haben sie das Recht auf Zuschüsse zu Sozialversicherungen.
- Pflegende Angehörige, weniger als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten für die Pflege einer nahestehenden Person Beiträge zur Rentenversicherung. Die genaue Summe berechnet sich aus dem Pflegegrad und der Leistungsart.
- Pflegende Angehörige sind während aller Maßnahmen (Pflege, Betreuung, Haushaltsunterstützung, …) sowie bei Fahrten (z. B. zur Begleitung bei Arztbesuchen) auf dem Hin- und Rückweg zum/vom Ort der Pflege (wenn Pflegekraft und zu pflegende Person nicht im selben Haushalt leben) beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.
- Legen Angehörige ihre Arbeit zugunsten der Pflege nieder, zahlt die Pflegeversicherung die Beträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflege.
- Für die Zeit der Pflege zahlt die Pflegekasse Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, auch für Rentner.
Finanzielle Entlastung: Zinsloses Darlehen für Pflegende Angehörige während der Pflegezeit
Personen, die Angehörige pflegen und gleichzeitig in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben das Recht auf ein zinsloses Darlehen. Dies dient dazu, während einer Freistellung (Pflegezeit, Familienpflegezeit, Sterbebegleitung) die dadurch verbundenen Einkommenseinbußen abzufangen. Pflegende Angehörige können das zinslose Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Es ist in der Höhe begrenzt und seine Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten.
Fazit
Immer mehr Menschen benötigen Unterstützung im Alltag aufgrund von Pflegebedürftigkeit. In der Regel übernehmen dies nahe Angehörige. Diese können sich entweder ganz der Pflege widmen oder sie teilweise übernehmen und weiterhin berufliche tätig sein. Liegt ein Pflegegrad vor, gibt es für pflegende Angehörige verschiedeneiele Möglichkeiten der finanziellen, sachlichen und mentalen Unterstützung. Die Pflegekasse zahlt diverse Leistungen, damit Menschen die Pflege von Angehörigen und das eigene Leben gut miteinander vereinbaren können. Denn die häusliche Pflege ist der wichtigste Pfeiler in der Versorgung hilfsbedürftiger Menschen. Aus diesem Grund ist es wichtig, pflegende Angehörige zu stärken und zu unterstützen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegende Angeförige
Die Pflegekasse offeriert pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen verschiedene Leistungen. Welche Sie in Anspruch nehmen können, hängt vom Pflegegrad ab. Informationen gibt es bei der zuständigen Pflegekasse, welche Ihnen den Pflegegrad zuerkannt hat.
Jede Erkrankung oder Behinderung geht mit anderen Bedarfen einher. Die Pflege eines Menschen mit beginnender Demenz kann z.B. die Unterstützung beim Kochen, die Begleitung zu Ärzten und die Aktivierung im Alltag umfassen. Eine Person mit fortgeschrittenem Rheuma hingegen braucht Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Mobilität und beim Essen. Grundsätzlich kann man sagen, dass Pflege alle Aspekte des alltäglichen Lebens umfasst, aber individuell zur Anwendung kommt.
Eine Person darf auch mehrere pflegebedürftige Menschen versorgen. Die Stunden, welche die Person dafür aufwendet, addiert die Pflegekasse und zahlt diese dann gemeinsam aus.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die einen Menschen zur Pflege eines Angehörigen verpflichtet. Denn das Grundgesetz erlaubt es jedem Einzelnen, individuelle Entscheidungen zu treffen. Ist allerdings eine professionelle Pflege für einen nahen Angehörigen notwendig, ist eine Zahlungsverpflichtung von Personen im Rahmen des Elternunterhaltes möglich.
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- Bundesministerium für Gesundheit: Pflege durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Personen
- Verbraucherzentrale: Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige
- Wege zur Pflege: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- ZQP: Pflegende Angehörige in Deutschland
- Statistisches Bundesamt: Pflege