Pflegesachleistungen - Unterstützung in der häuslichen Pflege
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen für zu Hause, verfügbar für Personen mit anerkanntem Pflegegrad.
- Sie umfassen körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Unterstützung im Haushalt.
- Die Höhe der Leistungen ist gestaffelt nach Pflegegraden, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Monat.
- Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse, ohne finanzielle Belastung für den Pflegebedürftigen.
- Zusätzliche Optionen wie Kombinationsleistungen und Umwandlungsansprüche bieten Flexibilität in der Pflegegestaltung.
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Der Bestellprozess ist unkompliziert: Füllen Sie den Antrag auf Verbrauchshilfsmittel aus und senden Sie ihn digital oder per Post unterschrieben an ClaraVital zurück. Nach der Genehmigung des Antrags durch die Pflegeversicherung beginnt die regelmäßige Lieferung. Die Pflegebox können Sie jederzeit an Ihren individuellen Bedarf anpassen, ohne Mindestlaufzeit oder Kündigungsfristen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
befinden Sie sich in der Situation, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen? Dann sind Pflegesachleistungen ein wesentlicher Bestandteil für Ihre Unterstützung in der häuslichen Pflege. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genau unter Pflegesachleistungen zu verstehen ist, wie diese Ihnen im Alltag helfen können und wie Sie sie beantragen. Welche Voraussetzungen sind nötig? Welche finanziellen Ansprüche stehen Ihnen zu? Wir geben Ihnen Antworten auf diese Fragen und bieten Ihnen einen umfassenden Überblick.
Was sind Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind spezifische Leistungen, die Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung angeboten werden. Diese Leistungen werden von professionellen Pflegediensten erbracht und sind darauf ausgerichtet, Pflegebedürftige in ihrem Alltag zu unterstützen. Sie sind eine Alternative oder Ergänzung zum Pflegegeld, wenn pflegende Angehörige nicht alle pflegerischen Aufgaben übernehmen können oder möchten.
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. - Bundesgesundheitsministerium 1
Arten von Pflegesachleistungen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Hierzu zählen grundlegende Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen oder bei der Mobilität.
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Diese umfassen Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs, Gedächtnistraining oder die Begleitung außer Haus.
Häusliche Krankenpflege: Darunter fallen medizinische Leistungen wie Medikamentenvergabe und Injektionen oder Verbandswechsel.
Hilfen bei der Haushaltsführung: Dazu gehören Reinigungsarbeiten, Einkäufe oder das Kochen.
Pflegeberatung: Pflegedienste beraten Pflegebedürftige und Pflegepersonen bezüglich pflegerischer Fragen und bieten Unterstützung bei Essenslieferung und organisieren Fahrdienste oder Krankentransporte
Info: Unterschied zum Pflegegeld
Während Pflegesachleistungen direkte Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte beinhalten, ist das Pflegegeld eine finanzielle Leistung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen gepflegt werden. Jedoch dürfen Sie beide Leistungen nicht gleichzeitig im vollen Umfang beziehenn.
Pflegesachleistungen: Voraussetzungen und finanzielle Ansprüche
Um Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad notwendig. Dieser wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder durch Medicproof bei Privatversicherten festgestellt. Für jeden Pflegegrad gibt es einen festgelegten Höchstbetrag, der für professionelle Pflegesachleistungen verwendet werden kann. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen, jedoch können Sie den Entlastungsbetrag für eine ambulante Pflegeunterstützung in Anspruch nehmen.
Pflegesachleistungen pro Pflegegrad
Pflegegrad | Betrag/Zuschuss |
---|---|
Pflegegrad 1 | keine Leistungen |
Pflegegrad 2 | 761 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro |
Tipp: Der Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich und kann für zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden. Personen mit Pflegegrad 1 dürfen damit auch ambulante Leistungen im Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen in Anspruch nehmen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt dies nicht, dafür stehen die Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Die Wahl des ambulanten Pflegedienstes
Bei der Wahl eines Pflegedienstes müssen Sie beachten, dass diese einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse abgeschlossen haben. Nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Einen Überblick über die zugelassenen Pflegedienste und ihre Leistungen sowie Preise erhalten Sie kostenfrei über Ihre Pflegekasse. Neben den ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten, können Sie auch Einzelpflegekräfte für Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Darunter werden ausgebildete Pflegekräfte verstanden, die sich selbstständig gemacht haben. Als Voraussetzung gilt auch hier, dass Pflegekassen einen Versorgungsvertrag mit der selbstständigen Einzelpflegekraft abgeschlossen haben.
Info: Kombinationsleistung und Umwandlungsanspruch
Möchten Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld beziehen, können Sie die Kombinationsleistung in Anspruch zu nehmen. Dabei wird der Betrag der nicht genutzten Pflegesachleistungen in Pflegegeld umgewandelt. Eine weitere Option ist der Umwandlungsanspruch, bei dem Sie bis zu 40 Prozent Ihrer ungenutzten Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote umwandeln können.
Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen
Die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen ist ein dynamischer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen, dem Pflegedienst und der Pflegekasse erfordert. Durch eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung kann sichergestellt werden, dass die Pflege optimal auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der Pflegekasse oder Ihrer privaten Pflegeversicherung. Hierfür ist ein formeller Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung erforderlich. Nach der Antragstellung wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere Gutachter eine Begutachtung durchgeführt, um den Pflegegrad zu bestimmen.
Auswahl eines Pflegedienstes
Nachdem der Pflegegrad festgestellt wurde, können Sie einen zugelassenen Pflegedienst auswählen. Dieser muss mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Es ist ratsam, mehrere Dienste zu vergleichen, um das passende Angebot für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Erstellung eines Pflegeplans
Zusammen mit dem Pflegedienst wird ein individueller Pflegeplan erstellt. Dieser legt fest, welche Leistungen in Anspruch genommen werden und wie oft die Pflegekräfte zum Einsatz kommen.
Abrechnung der Leistungen
Die Abrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse. Als Pflegebedürftiger oder Angehöriger müssen Sie sich um die finanziellen Aspekte normalerweise nicht kümmern. Der Pflegedienst reicht die Leistungsnachweise bei der Pflegekasse ein, die dann die Kosten übernimmt.
Zusammenfassung und Ausblick
Pflegesachleistungen bieten wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige. Sie umfassen körperbezogene Pflege, Betreuungsmaßnahmen und Haushaltshilfen. Für detailliertere Informationen und individuelle Beratung stehen Ihnen Ihre Pflegekasse und qualifizierte Pflegedienste zur Verfügung. Nutzen Sie diese Ressourcen, um die passende Pflege für Ihre Situation zu sichern.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 2
Für Pflegegrad 2 müssen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen, bewertet mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren.
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist. Sie steht Ihnen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 2 gibt es unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfsmittel.
Kombileistung ist die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie können so einen Teil des Pflegegeldes erhalten und den Rest als Sachleistungen nutzen.
Kinder können Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen, entsprechend den Bewertungskriterien.
- Bundesgesundheitsministerium - Pflegedienst und Pflegesachlesitungen
- Verbraucherzentrale - Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 36
- Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch § 45a
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch