Pflegevorsorge – für den Ernstfall vorbereitet
Pflegebedürftigkeit im Alter ist ein Thema, mit dem man sich in keinem Lebensabschnitt gerne beschäftigen möchte. Im Gegenteil schiebt man es oft lange Jahre vor sich her, bis der Ernstfall unerwartet und unvorbereitet passiert. Plötzlich kann man sich nicht mehr vollständig allein zu Hause versorgen oder muss sogar in ein Pflegeheim. Die Frage der Finanzierung entwickelt sich dann schnell zum größten und drängendsten Problem.
Zur Pflegevorsorge gehört es aber auch, Ansprechpartner und Bevollmächtigte für den Bedarfsfall zu benennen und mittels Patientenverfügung sowie Testament rechtlich vorgesorgt zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine private Pflegevorsorge sichert die Finanzierung einer Pflege langfristig ab, unabhängig vom Einkommen.
- Junge Menschen nutzen Pflegevorsorge oft nicht, da sie sich meist nicht von eigener Pflegebedürftigkeit betroffen fühlen.
- Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Pflegekosten nur teilweise; Eigenanteile bleiben bestehen.
- Ehepartner müssen häufig eigenes Vermögen und Einkommen zur Deckung der Pflegekosten des Partners verwenden.
- Eine private Pflegezusatzversicherung kann finanzielle Lücken im Pflegefall schließen und die Belastung für Angehörige reduzieren.
Pflegevorsorge bei jungen Menschen
Junge Menschen sorgen sehr wohl für die Zukunft vor. Sie gehen nicht unbedacht mit möglichen zukünftigen Risiken um. Private Rentenvorsorgestrategien (mittels ETF oder Riestersparplänen) liegen hoch im Kurs. Berufshaftpflichtversicherungen sind für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil der eigenen Vorsorge.
Pflegevorsorge ist allerdings bis jetzt noch kein oft genutzter Baustein der eigenen Vorsorge. Die Gründe sind naheliegend. Man geht erstmal nicht von einer eigenen Pflegebedürftigkeit aus. Von einer möglichen Berufsunfähigkeit dagegen schon. Aber Pflegebedürftigkeit betrifft im eigenen Empfinden nur Menschen jenseits des Berufsalters, und scheint somit ein verschiebbares Problem.
In gewisser Hinsicht ist es sogar sinnvoll, die Möglichkeit einer Pflegevorsorge in die Zukunft zu schieben, denn das System und die Einzahlung sind nicht in jedem Alter rentabel. Aber dazu später mehr.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
In Deutschland gibt es ein mehrsäuliges Sozialsystem, in das alle Menschen einzahlen und zu bestimmten Zeitpunkten im Leben dieses in Anspruch nehmen können. Eine dieser Säulen ist seit 1995 die Pflegeversicherung, die zur Krankenversicherung gehört. Jeder, der Versicherungsbeiträge an die Krankenkasse bezahlt und bei einer Krankenkasse (sei es gesetzlich oder privat) versichert ist, zahlt automatisch auch einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens in die Pflegeversicherung.
Derzeit (2024) beträgt er 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitrag ist niedriger, je mehr Kinder unter 25 Jahren man hat. Bei Kinderlosen liegt er mit 4 Prozent des Bruttoeinkommens etwas höher. Solange man im Arbeitsleben steht, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Rentner zahlen ihren kompletten Beitrag selbst.
Diese Pflegeversicherung ist verpflichtend und hilft, die Pflegebedürftigkeit der älteren Generation mitzufinanzieren. Allerdings ist dieser Beitrag nicht in der Lage, die Kosten für eine Pflegebedürftigkeit vollumfänglich zu übernehmen.
Dies hat verschiedene Gründe: Das Alter der Menschen steigt zunehmend an. Diese positive Entwicklung ist dem medizinischen Fortschritt zu verdanken. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit. Durch sinkende Geburtenjahrgänge kommt es gleichzeitig zu weniger Einzahlungen in die Pflegeversicherung. Aktuell gehen jetzt die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in Rente oder werden pflegebedürftig. Somit ist ein Ungleichgewicht entstanden und die Einzahlungen können die Versorgung der pflegebedürftigen Personen nicht komplett finanziell abdecken.
Die Pflegekasse verwaltet die Gelder der Pflegeversicherung und zahlt sie im Bedarfsfall an die Pflegebedürftigen aus.
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Auszahlungsfall der Pflegeversicherung durch die Pflegekasse
Kommt es zu einer Pflegebedürftigkeit, erhält diese Person einen Pflegegrad. Es erfolgt eine Einteilung nach Grad der körperlichen und geistigen Einschränkung. Es gibt Pflegegrad 1-5, wobei 5 der höchste mit der intensivsten Pflegenotwendigkeit ist.
Die Pflegekasse übernimmt nun bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit einen bestimmten, festgelegten Anteil als Zuzahlung zur Pflege. Dieser Anteil ist zumindest teilweise abhängig vom Pflegegrad.
Im ambulanten Bereich, wenn der Pflegebedürftige weiter zu Hause wohnt und z. B. ein Angehöriger ihn pflegt, liegen die Leistungen der Pflegekasse als sog. Pflegegeld bei:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
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Anders sieht es aus, wenn der Patient Versorgung in einem Pflegeheim erhält. Die übernommenen Leistungen liegen derzeit bei:
- Pflegegrad 1:125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Die tatsächlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes liegen deutlich darüber. Im Durchschnitt muss man mit einem selbst zu tragenden Eigenanteil von 2411 Euro rechnen, den nach Abzug aller Leistungen und Zahlungen der Pflegebedürftige selbst zahlen muss.
Die Kosten einer Pflege bzw. eines Pflegeheims setzen sich aus einzelnen Bestandteilen zusammen. Bei den Pflegekosten und Betreuungskosten erfolgt ein Abzug der Leistungen der Pflegekasse. Hinzu kommen aber noch Investitionskosten für den Erhalt des Gebäudes, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Personalkosten sowie ggf. eine Ausbildungsumlage. Man bezeichnet diese Kosten als einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EET).
Wenn die durchschnittlichen Kosten eines Pflegeheims um 3500 Euro liegen und die Pflegekasse einen Betrag von etwa 1800 Euro übernimmt (bei Pflegegrad 4), bleibt immer noch ein Eigenanteil von gut 1700 Euro übrig. Diese Versorgungslücke muss der Pflegebedürftige selbst decken.
Wenn die eigene Rente das nicht leisten kann, muss ggf. im Sinne des Ehegattenunterhalts der noch lebende Ehepartner aufkommen. Wenn der Ehepartner ein Einkommen hat, kommt dieses ebenfalls zur Deckung der Heimkosten infrage.
Wenn dieses gemeinsame Einkommen immer noch nicht reicht, verbleibt weiterhin eine Lücke. Man kann zwar bestimmte Zuschüsse und auch Leistungen zur Förderung der Pflege beantragen, jedoch reichen diese im Allgemeinen nicht aus, die verbleibenden Kosten zu decken.
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Finanzielle Belastungen für Ehepartner bei Pflegebedürftigkeit
Der Ehepartner des Pflegebedürftigen muss nicht bloß sein Gehalt einbringen (bis zu einem Selbstbehalt von 1000 Euro), sondern auch das gemeinsame Vermögen bis auf ein Schonvermögen von 20.000 Euro aufbrauchen. Eventuell sind zur Altersvorsorge bestehende, nicht selbst bewohnte Immobilien zu veräußern. Wertgegenstände, wie auch Autos über einem bestimmten Wert, muss die Person ebenfalls verkaufen, damit das Geld in die Pflege fließen kann. Die komplette Rente der pflegebedürftigen Person geht ebenfalls in die Bezahlung des Pflegeheims. Für den Ehepartner bleibt somit nicht mehr sein komplettes eigenes Einkommen, während beide bis jetzt gut vom gemeinsamen Geld leben konnten.
Erst nach dem Verkauf aller Immobilien und Verbrauch des gesamten angesparten Geldes bis auf ein Schonvermögen, ist der Gang zum Sozialamt möglich. Die Übernahme der Kosten für das Pflegeheim erfolgt durch das Amt. Als Folge leben beide nun von den Bezügen des Amtes. Das gemeinsame Geld ist verbraucht, für den Ehepartner gibt es im Alter keine großen wirtschaftlichen Ausgaben mehr. Zur Deckung der Kosten rechnet das Sozialamt jegliches Geld und Einkommen an.
Genau dieses Problem, dass es zum Entzug des angesparten Geldes im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Ehepartners kommt, ist vielen jüngeren Personen nicht bekannt. Oft ist ein Verkauf von Häusern und anderen Wertgegenständen notwendig, die in der Familie bleiben sollten und als Erbe gedacht waren, um das Pflegeheim zu finanzieren. Das Sozialamt kann unter Umständen den Verkauf fordern oder auch eine Grundschuld auf das Gebäude oder Grundstück legen.
Trotz guter finanzieller Vorsorge können nun direkt beide Ehepartner in eine finanzielle Schieflage geraten.
Pflegevorsorge als private Pflegezusatzversicherung als Lösung
Die Pflegevorsorgeversicherung möchte die im Alter und bei Pflegebedürftigkeit (zwangsweise) entstehende Lücke decken und sichert im Bedarfsfall die Übernahme der Zahlung z. B. an ein Pflegeheim zu. Der selbst zu verrichtende Eigenanteil entfällt weitgehend und der Ehepartner muss keine Ersparnisse oder Immobilien aufgeben. Auch die Rente des Pflegebedürftigen bleibt unberührt. Die Versicherung übernimmt auch die Zahlungen bei der Pflege zu Hause durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst.
Es gibt neben dieser Pflegekostenversicherung auch eine Pflegetagegeldversicherung, die im Fall einer Pflegebedürftigkeit pro Tag einen festgelegten Geldbetrag auszahlt.
Nachteil der privaten Pflegevorsorge
Jede Versicherung kostet Geld, und wie bei vielen Versicherungen ist das Geld weg, wenn der Versicherungsfall (also Pflegebedürftigkeit) nicht eintritt. Gleichzeitig sind die Kosten recht hoch.
Ein gesundes Ehepaar um die 45 ohne Vorerkrankungen zahlt durchschnittlich einen monatlichen Beitrag von etwa 120 Euro. Rechnen wir mit einer Pflegebedürftigkeit nach etwa 25-30 Jahren bei normalem Verlauf, haben die beiden bereits eine Gesamtsumme von 36.000 bzw. 43.200 Euro investiert. Diese verfallen, wenn es nicht zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Insgesamt handelt es sich um eine eher teure Versicherung.
Bei einigen (vor allem günstigeren Anbietern) müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
Die vom Pflegegrad abhängigen Zahlungsleistungen variieren von einer Versicherung zur anderen. Ebenso sind Beitragserhöhungen auch im Alter möglich, da es keine Beitragssicherheit gibt. Es lohnt sich also, sehr genau hinzusehen.
Vorteil der privaten Pflegevorsorge
Man kann die 43.000 Euro auch selbst ansparen und hätte mit dem Zinseszinseffekt auch eine gute Rendite zu erwarten. Ohne Anlage und Vermehrung würde das Geld jedoch allenfalls 1-2 Jahre ausreichen. Bei der privaten Pflegeversicherung sind die Beiträge dauerhaft gesichert.
Die notwendigen Beiträge liegen für dieses Ehepaar bei Abschluss der Versicherung im Alter nicht mehr bei 120 Euro im Monat, sondern mit zunehmendem Alter auch über 300 Euro pro Person. Ein Abschluss zum frühen Zeitpunkt würde niedrigere Raten zumindest für einen längeren Zeitpunkt ermöglichen. Ein zu junges Alter beim Abschluss empfiehlt sich aber auch nicht.
Es gibt auf dem Markt viele Anbieter der verschiedenen Pflegevorsorgen und Vergleichsportale dieser Anbieter. Es empfiehlt sich, sich dort einmal einen Überblick zu verschaffen, um zu wissen, welche Beiträge aktuell und eventuell perspektivisch zu erwarten sind.
Pflegevorsorge über Vollmachten und Dokumente
Eine weitere Art der Vorsorge ist es, rechtzeitig mit den Angehörigen über Vorsorgevollmachten und Betreuungswünsche im Alter zu sprechen und Vollmachten an ausgesuchte Personen zu übergeben. Außerdem sollte man nicht erst im hohen Alter an eine Patientenverfügung und ein Testament denken. Vollmachten für die Bank, Post, Wünsche zur Unterbringung in einem Heim und viele andere Dinge sind im Bedarfsfall für die Angehörigen sehr wichtig, um schnell und einfach die Angelegenheiten im Sinne des Pflegebedürftigen regeln zu können.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegeversicherung
Im Rahmen der Pflegepflichtversicherung ist in Deutschland jeder versichert, der auch eine Krankenversicherung besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung bei einem privaten oder einem gesetzlichen Versicherer besteht. Auch Beamte, Soldaten, Richter und ähnliche Berufsgruppen sind zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet. Diese ist dann entweder bei einem privaten Versicherer oder einer gesetzlichen Pflegekasse abzuschließen. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Pflegeversicherung mitversichert. Die Höhe des Beitrags richtet sich bei den gesetzlichen Pflegekassen nach dem Einkommen, bei der privaten Pflegeversicherung nach dem Eintrittsalter und weiteren individuellen Faktoren.
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland mit der Krankenversicherung verbunden. Alle gesetzlichen Krankenkassen unterhalten auch eine Pflegekasse, die als Träger für die Pflegeversicherung zuständig ist und die entsprechenden Leistungen erbringt. Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist das jeweilige Versicherungsunternehmen der Träger für die Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung erstattet einen Teil der Kosten für die Betreuung von Menschen, die durch Erkrankungen oder Alterserscheinungen eingeschränkt sind und Unterstützung benötigen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Stärke der Einschränkungen und der Art der Unterstützung. So fällt die Erstattung für die Pflege durch Angehörige geringer aus als für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder bei einer stationären Unterbringung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind grundsätzlich mit anderen Sozialleistungen kombinierbar. Die Sach- und Geldleistungen erfolgen zweckgebunden und sind ausschließlich für die Pflege gedacht, dadurch sind sie nicht anrechenbar. Wenn Sie Ihre Pflegekosten aus der Pflegeversicherung nicht decken können und kein ausreichendes Einkommen besitzen, übernimmt das Sozialzentrum gegebenenfalls die zusätzlichen Kosten.
Dafür steht ClaraVital:
Wir verstehen private Pflegesituationen. Wir bieten Produktberatung und Bestellung nach Wunsch: online, telefonisch oder per Post. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden seit über 10 Jahren auf ihrem individuellen Weg, um ihnen den Alltag ein wenig zu erleichtern. Unser Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, selbstbestimmt zu leben und die Selbständigkeit lange zu erhalten.
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