Stationäre Pflege: Informationen, Finanzierung und Tipps
Liebe Leserin und lieber Leser,
stationäre Pflegeeinrichtungen sind für viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland kurz oder längerfristige Lebensorte – meist auch ein Zuhause. Sie haben den Anspruch, dort ihren Bedürfnissen entsprechend gut versorgt zu werden, sicher zu sein und sich wohlfühlen zu können. Ihre Rechte auf Selbstbestimmung und Privatheit müssen beachtet werden.
In der Pflegelandschaft stehen stationäre Pflegeeinrichtungen als wichtige Säule bereit, um pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause zu bieten, in dem sie rund um die Uhr Pflege, Betreuung und Unterstützung erhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die stationäre Pflege wissen müssen, von den Leistungen über die Finanzierung bis hin zur Auswahl der richtigen Einrichtung.
Das Wichtigste in Kürze
- Stationäre Pflegeeinrichtungen bieten ganzheitliche Unterstützung für Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Alter nicht mehr selbstständig leben können.
- Neben Grundpflegeleistungen wie Körperpflege und Ernährung, beinhalten diese Einrichtungen auch medizinische Behandlungen und soziale Aktivitäten zur Förderung der Lebensqualität.
- Die Kosten für den Aufenthalt in Pflegeeinrichtungen werden größtenteils von der Pflegeversicherung getragen, wobei Bewohner zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen müssen.
- Bei der Wahl einer Pflegeeinrichtung sollten die Qualität der Pflege, die Einrichtungsausstattung, das Pflegekonzept und die Atmosphäre berücksichtigt werden, um individuelle Bedürfnisse optimal zu erfüllen.
- Bei unzureichenden finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit, zusätzlich Sozialhilfe zu beantragen, um die Kosten für die Pflege zu decken.
Stationäre Pflegeeinrichtungen – Was versteht man darunter?
Wenn die Pflege in der eigenen Häuslichkeit nicht oder nicht ausreichend möglich ist, übernehmen stationäre Pflegeeinrichtungen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind spezialisierte Institutionen, die Menschen mit unterschiedlichem Pflegebedarf aufnehmen und betreuen. Sie bieten eine Vielzahl von Leistungen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen.
Formen der stationären Pflege
Wenn die Entscheidung für eine stationäre Pflege getroffen wurde, stellt sich die Frage, ob eine teilstationäre oder eine vollstationäre Pflege die passendere Lösung für die pflegebedürftige Person darstellt.
Form | Beschreibung |
---|---|
Teilstationäre Pflege | Tages- und Nachtpflege |
Vollstationäre Pflege | Dauerhafter Aufenthalt in einer Einrichtung |
Kurzzeitpflege | Stationäre Versorgung für bis zu 8 Wochen im Jahr |
Leistungen und Aufgaben der stationären Pflege
Zu den Leistungen stationärer Pflegeeinrichtungen zählen beispielsweise:
- Unterkunft, Verpflegung und hauswirtschaftliche Arbeiten (z. B. Raumreinigung, Wäschepflege)
- Information und Beratung, z. B. zu Pflegemaßnahmen, Gesundheitsförderung, Hilfsmitteln
- Hilfe bei der Alltagsgestaltung, der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei der Orientierung
- Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Medikation, Wundversorgung
- therapeutische Angebote, z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
- Koordination der medizinischen Versorgung
- Unterstützung bei Formalitäten, z. B. der Beantragung von Pflegeleistungen, behördlichen Fragen
- verschiedene Komfortangebote (als privat zu zahlende Leistungen)
Finanzierung der stationären Pflege
Die Finanzierung der stationären Pflege erfolgt in der Regel über mehrere Quellen:
- Pflegeversicherung: Übernahme der pflegebedingten Kosten durch die Pflegekasse, gestaffelt nach Pflegegrad.
- Eigenanteil: Beitrag der Bewohnerinnen und Bewohner für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
- Sozialhilfe: Ergänzende Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen oder Vermögen.
In den pflegebedingten Kosten sind alle Aufwendungen für pflegerische Leistungen und Maßnahmen zur medizinischen Behandlungspflege enthalten. Hierfür stehen folgende monatlichen Budgets seitens der Pflegeversicherung zur Verfügung:
- Pflegegrad 1 = 0 €
- Pflegegrad 2= 770 € pro Monat
- Pflegegrad 3 = 1.262 € pro Monat
- Pflegegrad 4 = 1.775 € pro Monat
- Pflegegrad 5 = 2.005 € pro Monat
In den Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden die Aufwendungen für Wärme, Strom, Wasser, Wartung und die gesamte Verpflegung des Bewohners sowie Kosten für die Gestaltung der Freizeit berücksichtigt. Mit den Investitionskosten legt das Pflegeheim alle Beschaffungskosten (für die Immobilie, alle Anlagen und betrieblichen Güter, Fahrzeuge) sowie die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung auf die Bewohnerinnen und Bewohner um.
Seit 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteil gezahlt. Dieser beträgt:
- 5 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 25 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 12 Monate im Pflegeheim wohnen.
- 45 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 24 Monate im Pflegeheim wohnen.
- 70 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 36 Monate im Pflegeheim wohnen.
Das am 26.05.2023 verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht vor, dass zum 01.01.2024 die Zuschläge zum Eigenanteil deutlich ansteigen. Und zwar in den ersten 12 Monaten von 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.
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Auswahl und Inanspruchnahme einer stationären Pflegeeinrichtung
Wodurch sich eine gute stationäre Pflegeeinrichtung auszeichnet, ist vor allem von den pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Angehörigen zu bewerten. Ein zentraler Aspekt hierbei ist, dass ihre Erwartungen mit den Angeboten der Einrichtung übereinstimmen. Gleichzeitig gibt es fachliche Kriterien. Dazu gehören unter anderem diese Aspekte:
✔ Das Personal ist freundlich, offen und hilfsbereit. Der Umgang ist respektvoll und das Recht auf Selbstbestimmung wird beachtet.
✔ Informationen über Leistungen, Kosten und Qualität sind nachvollziehbar. Gleiches gilt für Arbeitsweisen, Grundsätze und Grenzen der Angebote. Vereinbarungen werden verbindlich umgesetzt.
✔ Die Mitarbeitenden beraten bei allen Fragen rund um die Pflege. Die Zusammenarbeit mit Angehörigen wird aktiv gefördert.
✔ Die Pflege ist sicher und entspricht dem aktuellen Fachwissen. Anerkannte Pflegestandards werden angewendet. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) werden möglichst vermieden.
✔ Die Pflegenden sind für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert. Dazu finden regelmäßig Schulungen, Fort- oder Weiterbildungen statt.
✔ Es gibt betriebsinterne Verfahrensregeln. Darin sind Zuständigkeiten und Vorgehensweisen in bestimmten Fällen festgelegt, etwa bei Notfällen und im Umgang mit Fehlern sowie Beschwerden.
✔ Der Umgang mit Beschwerden und Fehlern ist offen und es wird rasch und wirksam hierauf reagiert.
✔ Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention werden umgesetzt. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Bewegung, Ernährung, geistige Aktivität, Konflikt- und Gewaltprävention.
✔ Die medizinische und weitere therapeutische Versorgung wird organisiert. Die Einrichtung arbeitet mit ärztlichen und therapeutischen Praxen, Apotheken, Kliniken und Hospizdiensten zusammen.
✔ Die Einrichtung bietet über den Tag verteilt unterschiedliche Möglichkeiten zur Beschäftigung an, wie Singen, Werken oder Ausflüge. Die soziale Einbindung in der Einrichtung wird gefördert.
✔ Die Gemeinschaftsräume sind freundlich, wohnlich, sauber und mit altersgerechten, bequemen Möbeln ausgestattet. Lärm und Enge werden vermieden.
✔ Die Wünsche zur Auswahl, Belegung und Gestaltung der privaten Zimmer wird berücksichtigt.
✔ Die Privatsphäre wird so gut wie möglich geschützt. Rückzug und Besuche sind jederzeit möglich.
✔ Das Verpflegungsangebot ist gesund und appetitlich. Individuelle Bedürfnisse werden berücksichtigt. Zwischenmahlzeiten und Getränke stehen jederzeit zur Verfügung.
✔ Lage und Umgebung: Ist die Einrichtung gut erreichbar? Ist die Umgebung barrierefrei? Bieten die Lage und Umgebung eine angenehme Atmosphäre.
✔ Die Außendarstellung ist positiv und das Pflegeheim wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern gelobt. Ggf. gibt es sehr gute Referenzen über das Internet oder soziale Medien.
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Zusammenfassung und Ausblick
Stationäre Pflegeeinrichtungen fungieren als wichtige Lebensorte für pflegebedürftige Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Alters nicht mehr selbstständig leben können. Diese Einrichtungen bieten nicht nur Pflege, sondern auch Sicherheit, Komfort und ein Zuhause. Neben grundlegenden Pflegeleistungen bieten sie ein breites Spektrum an Serviceleistungen, die über die rein pflegerische und medizinische Versorgung hinausgehen. Dazu gehören auch soziale Aktivitäten und Programme zur Förderung der Lebensqualität. Die Finanzierung der stationären Pflege erfolgt hauptsächlich durch die Pflegeversicherung.
Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Kosten, während Bewohnerinnen und Bewohner oder ihre Angehörigen Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen müssen. Sozialhilfe kann ergänzend beantragt werden. Die Auswahl einer geeigneten Einrichtung erfordert sorgfältige Recherche und Beratung. Wichtige Kriterien sind die Qualität der Pflege, die Atmosphäre, die Lage, das Pflegekonzept und die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Die Leistungen stationärer Pflegeeinrichtungen umfassen nicht nur Pflege, sondern auch Beratung, therapeutische Angebote, medizinische Versorgung, Unterstützung bei Alltagsgestaltung und Formalitäten sowie verschiedene Komfortangebote.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegutachten und Pflegebegutachtung
Ein Pflegegutachten stellt grundsätzlich fest, ob eine pflegebedürftige Person auf Hilfe bei der Alltagsführung angewiesen ist. Dabei legt es fest, wie hoch der zeitliche Aufwand für pflegerische Maßnahmen und hauswirtschaftliche Versorgung ist. Es dokumentiert auch Empfehlungen zu medizinischen und sanitären Hilfsmitteln. Ein Pflegegutachter des Mmedizinischen Dienstes oder eines anderen unabhängigen Unternehmens fertigt das Gutachten im Auftrag der zuständigen Pflegeversicherung an.
Sammeln Sie vorab alle ärztlichen Dokumente, die Ihnen eine Pflegebedürftigkeit bescheinigen. Dazu gehören neben Diagnosen auch Arztbriefe und Medikamentenpläne. Ist für Sie bereits ein ambulanter Pflegedienst zuständig, lassen Sie sich von diesem die Pflegedokumentationen aushändigen.
Bei der Beauftragung eines Pflegegutachtens erhält die pflegeversicherte Person zeitnah einen Termin für die Begutachtung in ihrem häuslichen Umfeld. Dieser dauert circa eine Stunde und orientiert sich an den 6 Kriterien der Alltagsführung. Der Gutachter stellt dabei Fragen und nimmt eine Einschätzung der Selbstständigkeit vor. Anschließend vergibt er Punkte in den einzelnen Kriterien und sendet seine Einschätzung an die zuständige Pflegeversicherung.
Selbstverständlich können Sie für Ihre Pflegebegutachtung einen Zu- oder Angehörigen, einen gesetzlichen Betreuer oder pflegendes Personal um Unterstützung bitten. Nehmen Sie auch unbedingt Ihren Anspruch auf Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung wahr.
Im Anschluss der Pflegebegutachtung fasst der Gutachter alle Punkte der 6 Bewertungskriterien zusammen und leitet seine persönliche Einschätzung an die Pflegeversicherung weiter. Diese prüft anhand des Gutachtens und weiterer Dokumente Ihren Leistungsanspruch, vergibt einen möglichen Pflegegrad oder lehnt Ihren Antrag ab. Das entsprechende Ergebnis erhalten Sie zeitnah, ebenso wie das Gutachten selbst.