Tagespflege und Nachtpflege: Teilstationären Pflege für Pflegebedürftige
Die Pflege eines Angehörigen im häuslichen Umfeld stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Vor allem bei einem hohen Pflegebedarf kommen einige Pflegende schnell an ihre Grenzen. Denn nicht jeder ist dafür gemacht, einen Angehörigen mit schweren Erkrankungen oder Demenz zu versorgen. Darüber hinaus ist es auch nicht immer einfach, die eigene Familie, das Berufsleben mit der Pflege eines Angehörigen gut zu vereinbaren. Angehörige benötigen in diesem Fall eine individuelle Lösung, welche ihnen Unterstützung und Entlastung bietet, aber gleichzeitig auch die Bedürfnisse der Menschen mit Pflegebedarf berücksichtigt.
Eine Tages- und Nachtpflege kann dann genau das Richtige sein. Bei dieser Form der teilstationären Versorgung wohnen die pflegebedürftigen Menschen weiterhin zu Hause, werden aber tagsüber in einer Einrichtung betreut oder nachts in einem Pflegeheim versorgt. Diese Angebote können pflegende Angehörige entlasten, unterstützen und stärken. Und auch für die pflegebedürftigen Personen kann die Tagespflege bzw. Nachtpflege eine Bereicherung darstellen, weil sie soziale Kontakte, körperliche Aktivität oder geistige Förderung bietet. Die Pflegeversicherung stellt für die Tages- und Nachtpflege ein gesondertes Budget bereit.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Tagespflege oder Nachtpflege werden pflegebedürftige Menschen mehrere Stunden am Tag oder in der Nacht in speziellen Pflegeeinrichtungen versorgt.
- Die Leistungen umfassen zum Beispiel Pflege, Beschäftigung und Essen.
- Alle Personen mit einem Pflegegrad ab 2 haben einen Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege.
- Auch Menschen mit Pflegegrad 1 sind nicht ausgeschlossen, sie können den Entlastungsbetrag für die Kosten der Tagespflege oder Nachtpflege verwenden.
- Die Leistungen der Pflegekasse decken jedoch die Kosten einer Tagespflege oder Nachtpflege nicht komplett ab.
- Die teilstationäre Pflege umfasst aber den Transport des pflegebedürftigen Menschen zu einer Pflegeeinrichtung und zurück.
Clara Pflegebox beantragen:
Der Bestellprozess ist einfach: Sie füllen den Antrag auf Verbrauchshilfsmittel aus und senden ihn digital oder per Post unterschrieben an ClaraVital zurück. Nach Genehmigung des Antrags durch die Pflegeversicherung beginnt die regelmäßige Lieferung. Die Pflegebox kann jederzeit an den individuellen Bedarf angepasst werden, ohne Mindestlaufzeit oder Kündigungsfristen.
Was ist eine Tagespflege bzw. Nachtpflege?
Die Tages- oder Nachtpflege zählt zu den teilstationären Leistungen der Pflegeversicherung und steht laut § 41 SBG XI allen Menschen zu, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben. Ziel ist es einerseits, die Versorgung sicherzustellen, wenn Angehörige die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang gewährleisten können. Andererseits sollen die Leistungen aber auch pflegende Angehörige entlasten, unterstützen und stärken.
Bei einer Tagespflege besuchen die pflegebedürftigen Personen für mehrere Stunden eine passende Einrichtung. Ausgebildete Pflegekräfte, Therapeuten und Sozialarbeiter versorgen sie dort, unterstützen bei pflegerischen Tätigkeiten, begleiten sie beim Essen und bieten verschiedene Aktivitäten zur Beschäftigung an. Dadurch erhalten Menschen mit Pflegebedarf zahlreiche Möglichkeiten der Förderung und der sozialen Interaktion.
Im Rahmen der Nachtpflege verweilen die pflegebedürftigen Menschen meist ab dem späten Abend bis zum Morgen in einer Pflegeeinrichtung. Sie bekommen beispielsweise Unterstützung beim Zubettgehen oder bei der Pflege am Morgen, aber sind auch im Falle einer Tag-Nacht-Umkehr betreut. Ebenso ist die Nachtpflege für Personen geeignet, die einen hohen medizinischen Versorgungsbedarf haben oder Palliativpflege benötigen.
Alle Personen, die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben, sind berechtigt, Leistungen für eine Tagespflege oder Nachtpflege zu beziehen. Sie können bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen und so den Bedarf geltend machen.
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Formen der Tagespflege für Senioren und pflegebedürftige Menschen
Grundsätzlich können Sie für die Tagespflege verschiedene Einrichtungen auswählen. Während Sie bei der solitären Tagespflege in einer eigens dafür geschaffenen Einrichtung verbleiben und ein umfangreiches Betreuungs- und Beschäftigungsangebot erhalten, sind Sie bei der eingestreuten Tagespflege für mehrere Stunden in einem Pflegeheim und können so in direkten Austausch mit den Heimbewohnern gehen.
Info: Was ist solitäre und eingestreute Tagespflege?
Solitäre Tagespflege: Eine eigenständige Einrichtung für Menschen, die tagsüber Betreuung benötigen, aber abends und am Wochenende zu Hause sind. Sie bietet Betreuung, Aktivitäten und fördert die Selbstständigkeit.
Eingestreute Tagespflege: Diese Form ist in bestehende Pflegeheime integriert und ermöglicht externen Gästen, mit den Bewohnern an Aktivitäten teilzunehmen und professionelle Pflege zu nutzen.
In der Regel steht es Ihnen frei, aus allen Einrichtungen in Ihrer Umgebung zu wählen. Für Menschen mit Demenz gibt es spezielle Pflegeheime. Diese sind auf die besonderen Bedürfnisse von Personen mit Demenz zugeschnitten, auch das Personal ist speziell geschult. Viele Einrichtungen bieten z. B. ein Demenzcafé, verschiedene Möglichkeiten zur Bewegung, kognitive Förderungsprogramme oder tiergestützte Therapieangebote.
Einige Menschen suchen aber auch eine Tagespflege für zu Hause. Ambulante Pflegedienste offerieren oftmals kombinierte Angebote aus Pflege und Betreuung. So können Sie alle Leistungen von einer Einrichtung beziehen. Für manche Personen kommt hingegen nur eine 24-Stunden-Betreuung infrage, damit sie umfassend versorgt und unterstützt sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn pflegende Angehörige unregelmäßig anwesend sein können, jüngere Kinder versorgen oder ihnen die Belastung zu groß ist.
Formen der Nachtpflege für Senioren zu Hause und ambulant
In der Regel benötigen nur Personen eine Nachtpflege, die beispielsweise auf intensive Versorgung angewiesen sind. Nachtpflege bietet sich außerdem an, wenn medizinische Gründe dafür sprechen oder falls die Nachtaktivität stark ausgeprägt ist. Dann ist diese Leistung in einem Pflegeheim verortet. Das geschulte Personal hat den Fokus auf die besonderen Bedürfnissen oder Lebensumstände und kann Menschen mit einem Pflegegrad ganz individuell unterstützen und betreuen.
Für Palliativpatienten leisten spezielle Versorger die ambulante Nachtpflege zu Hause. Dies ist für alle Beteiligten eine große Erleichterung und bringt viel Ruhe und Ausgeglichenheit in die letzten Tage der pflegebedürftigen Menschen. Auch Senioren mit Demenz brauchen aufgrund ihrer Tag-Nacht-Umkehr eine umfassende Betreuung. Oftmals verschlimmert sich die Verwirrung durch einen Ortswechsel. Daher gibt es auch Angebote für eine Nachtpflege für Demenzkranke zu Hause, um eine engmaschige Versorgung zu gewährleisten.
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Tages- und Nachtpflege: Vor- und Nachteile
Die teilstationäre Versorgung, wie die Tages- und Nachtpflege, bringt viele Vorteile mit sich und unterstützt nicht nur pflegebedürftige Menschen, sondern entlastet auch deren Angehörige. Trotz dieser zahlreichen positiven Aspekte eignet sich diese Form der Pflege nicht für jeden gleichermaßen. Es gibt auch Herausforderungen und Probleme, die auftreten können, und die es zu berücksichtigen gilt.
Vorteile
- Sie als pflegebedürftiger Mensch sind gut versorgt, unabhängig von Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Belastbarkeit Ihrer pflegenden Angehörigen.
- Sie können die Tagespflege oder Nachtpflege mit anderen Leistungen der Pflegekasse kombinieren und so umfangreiche Unterstützung erhalten.
- Sie erhalten die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen, Ihren Interessen nachzugehen oder individuelle Förderung zu bekommen.
- Ihre Angehörigen erfahren Entlastung, sodass sie wieder neue Kraft schöpfen können und mehr Energie für Ihre Versorgung haben.
Nachteile
- Sie sind für einen gewissen Zeitraum in einer fremden Umgebung und müssen sich dort zurechtfinden bzw. eingliedern. Das verlangt eine gewisse Anpassungsleistung von Ihnen.
- Sie müssen sich auf wechselndes Personal einstellen, das Sie nicht immer so individuell pflegen kann wie Ihr Angehöriger.
- Bei manchen Menschen löst der Wechsel der Umgebung, der Personen und des Tagesablaufes Stress aus.
- Besonders in ländlichen Gebieten kann der Transport zur Einrichtung oder nach Hause ein Problem darstellen.
- Die Kosten übersteigen manchmal die Leistungen der Pflegekasse und können belastend sein.
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Welche Kosten für die Tagespflege bzw. Nachtpflege müssen Sie selbst tragen?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflege und den Transport. Allerdings sind die Leistungen der Pflegekasse begrenzt:
- bei Pflegegrad 2: 689 Euro
- bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Übersteigen die Kosten für die Tagespflege bzw. Nachtpflege das Budget, so müssen Sie die Differenz selbst tragen. Allerdings bleiben die Zahlungen für Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kurzzeit- und Verhinderungspflege hiervon unberührt. Das bedeutet, wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht gänzlich ausschöpfen, dann ist es gestattet, den Restbetrag umzuwandeln und so zur Finanzierung einer Tages- oder Nachtpflege zu verwenden.
Neben den Pflegekosten fallen zudem Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung an. Diese müssen Sie als pflegebedürftiger Mensch selbst tragen. Die Preise variieren von Einrichtung zu Einrichtung und können zwischen 50 und 120 Euro pro Tag betragen. Die Grundlage bilden dabei Ihre Pflegestufe, die Anzahl der Mahlzeiten und die Beschäftigungsangebote.
Es ist möglich, zur Deckung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten einen sogenannten Entlastungsbetrag von der Pflegekasse einzufordern. Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu, die sich in häuslicher Pflege befinden. Dieser Betrag beläuft sich auf 1.500 Euro pro Jahr bzw. 125 Euro pro Monat. Auch diesen zahlt die Pflegekasse unabhängig von anderen Leistungen aus.
Wie beantragen Sie eine Tagespflege oder Nachtpflege?
Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, dann ist dies der erste Schritt. Denn nur mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Ihr Recht auf eine Tages- oder Nachtpflege geltend machen. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Tagespflege ist mindestens der Pflegegrad 1.
Sollten Sie einen Pflegegrad besitzen, aber noch keine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen haben, dann können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen.
Auch hierfür stehen wir von ClaraVital zur Seite und unterstützen Sie bei Fragen und Unklarheiten. Die telefonische Beratung ist für Sie kostenfrei, persönlich und diskret. Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter 040 2286 123-0 (zum Ortstarif). Wir beantworten Ihre Fragen auch per E-Mail unter:
So finden Sie eine Tagespflege oder eine Nachtpflege
Zuerst sollten Sie Informationen zu den Einrichtungen einholen, die eine Tagespflege oder eine Nachtpflege anbieten. Bei Ihrer Pflegekasse erhalten Sie Tipps, welche Einrichtungen aus Ihrer Umgebung noch verfügbare Plätze für eine Tages- oder Nachtpflege haben. Verschaffen Sie sich dann einen ersten Eindruck über den Internetauftritt der Einrichtungen.
Im Anschluss vereinbaren Sie einen Beratungstermin in der Einrichtung. Es ist wichtig, dass Sie und ein Angehöriger ein realistisches Bild von der Einrichtung gewinnen. Informieren Sie sich beispielsweise über Beschäftigungsangebote, sehen Sie sich die Räumlichkeiten an, sprechen Sie mit Mitarbeitern und holen Sie sich eine Kostenaufstellung – lassen Sie die Atmosphäre auf sich wirken.
Im Rahmen eines Schnuppertages können Sie dann einen Tag bzw. eine Nacht in der Einrichtung verbringen und selbst erleben, ob die Tagespflege bzw. die Nachtpflege Ihren Erwartungen entspricht. Darüber hinaus können auch Ihre pflegenden Angehörigen sehen, inwiefern die Tagespflege bzw. Nachtpflege für sie zielführend ist. Gemeinsam entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie die Leistung wahrnehmen.
Fazit
Die Tagespflege und Nachtpflege bieten eine ganze Reihe von Vorteilen, sowohl für die pflegebedürftigen Menschen als auch für pflegende Angehörige. Dank der teilstationären Leistungen ist die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf sichergestellt und die Pflegenden erhalten Entlastung. Darüber hinaus können pflegebedürftige Menschen im Rahmen einer Tages- oder Nachtpflege auch soziale Kontakte knüpfen, Therapien erhalten und Beschäftigungen nachgehen.
Teilstationäre Leistungen erbringen meist Pflegeheime, Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegestationen. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Betreuung in den eigenen vier Wänden im Rahmen der Tages- oder Nachtpflege möglich. In der Regel bieten die meisten Einrichtungen für Tagespflege oder Nachtpflege einen Transport-Service an. Dieser holt die Menschen mit Pflegebedarf zu Hause ab und bringt sie auch wieder zurück. Das stellt eine weitere Entlastung für die pflegenden Angehörigen dar.
Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen können die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflege flexibel und individuell gestalten, beispielsweise zwei Tage pro Woche oder nur vormittags. Die Anpassung an die persönlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten führt zu einer hohen Zufriedenheit bei allen Beteiligten.
Die Kosten für eine Tagespflege belaufen sich auf ca. 60 bis 120 Euro pro Tag, abhängig vom Pflegegrad, von der Anzahl der Mahlzeiten und den Angeboten der Einrichtung. Allerdings zahlt die Pflegekasse einen großen Teil dazu, wenn eine Pflegestufe zwischen 2 und 5 vorliegt. Die Differenz müssen die pflegebedürftigen Menschen selbst leisten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Tages- und Nachtpflege
Jede pflegebedürftige Person, die mindestens Pflegegrad 2 besitzt, hat Anspruch auf eine Tages- oder Nachtpflege. Doch auch Menschen mit Pflegegrad 1 können die Leistungen beantragen und den Entlastungsbetrag hierfür verwenden.
Eine Kostenübernahme für die Tagespflege oder Nachtpflege ist möglich. Dafür müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen. Ist dieser genehmigt, können Sie eine passende Einrichtung in der Nähe suchen. Die Leistungen der Pflegekasse sind begrenzt. Den Differenzbetrag für eine Tages- oder Nachtpflege müssen Sie deshalb selbst leisten.
Ihre Pflegekasse, aber auch Pflegestützpunkte in der Umgebung und ambulante Pflegedienste können Ihnen bei der Suche nach einer Einrichtung behilflich sein.