Verhinderungspflege – Ein unverzichtbarer Helfer in der Pflege
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt.
- Sie steht Personen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann bis zu 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Der Höchstbetrag für Verhinderungspflege liegt bei bis zu 1.612 Euro jährlich, erweiterbar auf 2.418 Euro durch ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege.
- Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienste als auch durch Angehörige erbracht werden, wobei unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten gelten.
- Eine Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist möglich, um den finanziellen Spielraum zu maximieren.
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Liebe Leserin, lieber Leser,
Sie pflegen eine angehörige Person oder benötigen selbst Pflege und fragen sich, was passiert, wenn Sie als Pflegeperson vorübergehend ausfallen? In diesem Fall ist die Verhinderungspflege eine wichtige Unterstützung für Sie und die Person mit Pflegebedarf. In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wie die Verhinderungspflege funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie Sie finanzielle Unterstützung erhalten können. Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung und praktische Hilfe zu bieten.
Verhinderungspflege: Definition
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Sie tritt ein, wenn Sie als eingetragene Hauptpflegeperson vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen, z.B. durch Krankheit oder Urlaub. Während dieser Zeit ermöglicht die Verhinderungspflege, dass die Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung weitergeführt werden kann.
Der Zweck der Verhinderungspflege ist es, Ihnen als Hauptpflegeperson eine notwendige Pause zu gewähren und gleichzeitig die kontinuierliche Versorgung der Person mit Pflegebedarfs sicherzustellen.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Personen mit Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. - Bundesgesundheitsministerium 1
Arten & Gründe der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege können Sie je nach Bedarf stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch nehmen. Somit können Sie sowohl für kurzzeitige Verpflichtungen als auch für längere Abwesenheitszeiten eine Ersatzpflegeperson engagieren und die entstehenden Kosten über die Pflegekasse abrechnen.
Im Rahmen der Verhinderungspflege stehen Ihnen insgesamt bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr Ersatzpflege zur Verfügung. Pro Jahr belaufen sich die zugelassenen Gesamtkosten auf bis zu 1.612 Euro.
Stundenweise Verhinderungspflege
Verhinderungspflege können Sie stundenweise in Anspruch nehmen, wenn Sie weniger als acht Stunden am Tag verhindert sind.
In dieser Form wird die Ersatzpflege nicht von den 42 Tagen Verhinderungspflege abgezogen, die zeitliche Eingrenzung entfällt somit. Organisieren Sie zum Beispiel einmal wöchentlich eine Pflegevertretung für vier Stunden, bleiben die 42 Tage Verhinderungspflege bestehen. Das Pflegegeld wird in der Zeit in voller Höhe ausgezahlt und die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro besteht weiter.
Tageweise und wochenweise Verhinderungspflege
Dauert die Ersatzpflege über acht Stunden pro Tag, handelt es sich um eine tageweise Verhinderungspflege. Die wochenweise Verhinderungspflege beginnt ab einer Dauer von sieben Tagen.
Gründe für eine tageweise oder wochenweise Verhinderungspflege sind unter anderem:
- Ruhe- und Erholungstage
- Urlaub
- Krankheit
- Aufenthalte im Krankenhaus oder in der Reha
- Dienstreisen
Verhinderungspflege voll ausschöpfen: Die Aufgaben der Verhinderungspflege
Die Ersatzpflegeperson übernimmt während der Verhinderungspflege alle Aufgaben, durch die die Person mit Pflegebedarf optimal versorgt ist. Darunter fallen folgende Aufgabenbereiche:
Grundpflege: Tätigkeiten der Grundpflege beinhalten z.B. Unterstützung bei der Körperpflege, beim Stuhlgang, beim Ankleiden oder bei der Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Aufgaben: Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet unter anderem das Einkaufen, Putzen und Aufräumen, oder die Essenszubereitung.
Betreuungsdienstleistungen: Als Betreuungsdienstleistung gelten Spaziergänge, Gespräche führen und weitere freizeitliche und gesellschaftliche Aktivitäten.
Welche Aufgaben werden nicht von der Ersatzpflegeperson übernommen? Alle Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege sind kein Aufgabenbereich der Ersatzpflegeperson. Handlungen wie die Wundversorgung oder Medikamentengabe werden von einem Arzt verordnet und von Pflegefachkräften durchgeführt.
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Wenn Sie Verhinderungspflege beanspruchen möchten, müssen Sie vier Voraussetzungen erfüllen:
- Die Person mit Pflegebedarf muss mindestens Pflegegrad 2 haben, oder voraussichtlich ab der Verhinderung in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Personen mit Pflegegrad 1 - Verlinkung haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
- Als Person mit Pflegebedarf müssen sie mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.
- Die Pflege muss zu Hause und regelmäßig durch ein Familienmitglied, oder eine andere nahestehende Person erfolgen. Die entsprechende Person ist zum aktuellen Zeitpunkt als Hauptpflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen. Sie muss die Person mit Pflegebedarf aber nicht während der sechs Monate gepflegt haben. Sind mehrere Personen als Pflegeperson eingetragen, dürfen diese sich nicht gegenseitig vertreten.
- Als Pflegeperson fallen Sie vorübergehend aus und müssen ersetzt werden, beispielsweise bei Krankheit, Erholungsurlaub, Terminen oder aus anderen Gründen.
- Die Verhinderungspflege wird entweder von einer gesetzlich erlaubten Privatperson oder einem ambulanten Pflegedienst bzw. einer professionellen Pflegekraft übernommen.
Info: Verhinderungspflege bei Kindern und unter 25-Jährige mit Pflegegrad 4 und 5
Bei Kindern und jungen Erwachsenen mit Pflegebedarf bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Pflegegrad 4 oder 5 gibt es erweiterte Ansprüche. Hier wurde die Dauer der Verhinderungspflege auf bis zu 8 Wochen verlängert, und die Vorpflegezeit entfällt in diesen Fällen.
Wer darf die Verhinderungspflege durchführen?
Bei der Durchführung der Verhinderungspflege bestehen nach den gesetzlichen Vorgaben drei Optionen:
Finanzierung und Kosten der Verhinderungspflege
Das Geld für die Verhinderungspflege überweist die Pflegekasse an die Person mit Pflegebedarf. Je nachdem, ob ein naher Angehörige, ein externer Dienstleister oder eine andere Pflegeperson die Verhinderungspflege übernimmt, gelten unterschiedliche Leistungsansprüche.
Höhe der finanziellen Leistungen
Nicht nahe Angehörige und externe Dienstleister
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von 1.612 Euro für maximal sechs Wochen pro Jahr. Erfolgt die Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung, werden nur die Pflegekosten durch die Pflegekasse übernommen. Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden von Ihnen selbst getragen.
Ambulante Pflegedienste haben feste Stundenlöhne und rechnen Ihre Leistungen oftmals direkt mit der Pflegekasse ab. Als Person mit Pflegebedarf können Sie ansonsten den Stundenlohn der Ersatzhilfe selbst bestimmen, der Betrag ist aber gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot in angemessener Höhe festzulegen.
Nahe Verwandte und Personen, die im selben Haushalt leben
Statt dem Höchstbetrag von 1.612 Euro zahlt Ihnen die Pflegekasse das 1,5-fache Ihres Pflegegeldes für die maximal sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr.
Den Betrag der Verhinderungspflege dürfen Sie jedoch für anfallende Kosten wie Fahrtkosten bei der Pflegekasse geltend machen. Bewahren Sie dafür Fahrscheine oder Tankquittungen als Belege für die Pflegekasse auf. Als naher Verwandter können Sie sich ebenfalls den Verdienstausfall für die Tage erstatten lassen, an denen Sie die Ersatzpflege übernehmen und nicht arbeiten können. In beiden Fällen dürfen die Kosten den Gesamtbetrag von 1.612 Euro nicht übersteigen.
Pflegegrade | Externe Dienstleister (bis zu 6 Wochen) | Familienangehörige (Pflegegeld für bis zu 6 Wochen) |
---|---|---|
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 | 1.612 Euro | 498 Euro + anfallende Kosten bis max. 1.612 Euro |
3 | 1.612 Euro | 859,50 Euro + anfallende Kosten bis max. 1.612 Euro |
4 | 1.612 Euro | 1.147,50 Euro + anfallende Kosten bis max. 1.612 Euro |
5 | 1.612 Euro | 1.420,50 Euro + anfallende Kosten bis max. 1.612 Euro |
Zusätzliche Mittel aus der Kurzzeitpflege
Falls Sie die Mittel für die Kurzzeitpflege noch nicht vollständig ausgeschöpft oder in Anspruch genommen haben, können Sie zusätzlich bis zu 806 Euro für die Verhinderungspflege aufwenden. Damit stehen Ihnen insgesamt bis zu 2.418 Euro, für maximal sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr zur Verfügung.
Beantragung der Verhinderungspflege
Mithilfe unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung erklären wir Ihnen die Beantragung von Verhinderungspflege verständlich und überschaubar.
- Vorab Informationen einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Bedingungen und erforderlichen Unterlagen für die Verhinderungspflege.
- Belege sammeln: Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf, die im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder professionelle Pflegeperson entstehen.
- Antrag einreichen: Besorgen Sie die notwendigen Formulare für die Beantragung der Verhinderungspflege und füllen Sie diese sorgfältig aus. Diese erhalten Sie in der Regel direkt bei Ihrer Pflegekasse. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag und wenn vorhanden die Belege bei Ihrer Pflegekasse ein. Dies kann postalisch oder in einigen Fällen auch digital erfolgen.
- Genehmigung abwarten: Nach Einreichung des Antrags überprüft die Pflegekasse die Unterlagen und entscheidet über die Genehmigung der Verhinderungspflege bzw. die Kostenerstattung.
Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn die notwendigen Nachweise vorliegen. Um die Verhinderungspflege voll auszuschöpfen, sollten Sie alle verfügbaren Mittel und Möglichkeiten nutzen.
Verhinderungspflege rückwirkend beantragen
Falls Sie die Verhinderungspflege vor der Antragsgenehmigung in Anspruch genommen haben, können Sie die Kosten rückwirkend erstattet bekommen. Fallen Sie beispielsweise durch eine Krankheit kurzfristig aus, können Sie die Verhinderungspflege gleich nutzen und später beantragen.
Verhinderungspflege können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen lassen. Als Voraussetzung gilt, dass der Anspruch auf Verhinderungspflege in der Zeit bereits bestand und der Gesamtbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Hierfür ist es wichtig, dass Sie alle notwendigen Belege und Nachweise vorlegen können.
Verhinderungspflege & Steuern
Das Geld, was Sie als Privatperson für die Verhinderungspflege erhalten, gilt als Einkommen und muss immer bei der Steuererklärung angegeben werden.
Tritt eine der folgenden zwei Ausnahmen auf, muss der Betrag jedoch nicht versteuert werden:
- Wird die Verhinderungspflege von Angehörigen durchgeführt, ist das Geld von der Steuer befreit.
- Steuerfrei sind auch Einnahmen von Ersatzpflegepersonen, die mit der Verhinderungspflege eine sittliche Pflicht erfüllen. Als sittliche Pflicht wird die Ersatzpflege aus moralischen Gründen bezeichnet und nicht aufgrund des Geldes.
Unterschied zur Kurzzeitpflege
Bei der tageweisen Verhinderungspflege kann es auf den ersten Blick schwierig sein, sie von der Kurzzeitpflege zu unterscheiden. Wir stellen Ihnen in der nachfolgenden Tabelle die wesentlichen Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege dar.
Verhinderungspflege | Kurzzeitpflege | |
---|---|---|
Grund | Die Hauptpflegeperson ist aufgrund von Krankheit, Urlaub, Überstunden oder Terminen verhindert | Die häusliche Pflege kann zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht sichergestellt werden, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt |
Dauer | Bis zu 6 Wochen im Jahr | Bis zu 8 Wochen im Jahr |
Beitragshöhe | 1.612 Euro pro Jahr für PG 2 bis 5 | 1.774 Euro pro Jahr für PG 2 bis 5 |
Pflegegrad 1 | Nicht möglich | Bei PG 1 den Entlastungsbetrag von 125 Euro/mon. einsetzen |
Pflegeort | Im Zuhause der Person mit Pflegebedarf, in Ausnahmefällen im Pflegeheim | Im Pflegeheim |
Beantragung | Der Antrag kann vor der Verhinderung oder nachträglich eingereicht werden. Angefallene Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. | Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege gestellt werden. Antrag ist rückwirkend möglich. |
Zusätzliche Mittel | Kann um bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege erhöht werden. Die Leistungen der Kurzzeitpflege werden anteilig gekürzt. | Kann um bis zu 1.612 Euro aus der Verhinderungspflege angehoben werden. Die Leistungen der Verhinderungspflege werden anteilig gekürzt. |
Zusammenfassung & Ausblick
Die Verhinderungspflege bietet Ihnen als pflegende Angehörige eine notwendige Auszeit und gewährleistet gleichzeitig eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Pflege für Ihren Angehörigen. Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder lokale Pflegeberatungsstellen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad 2
Für Pflegegrad 2 müssen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten vorliegen, bewertet mit 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren.
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist. Sie steht Ihnen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Bei Pflegegrad 2 gibt es unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfsmittel.
Kombileistung ist die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie können so einen Teil des Pflegegeldes erhalten und den Rest als Sachleistungen nutzen.
Kinder können Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen, entsprechend den Bewertungskriterien.